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Existenzminimum: Das steht Ihnen als Notbedarf zu


Sozialhilfe
Unter dem Existenzminium muss in Deutschland kein Bürger leben

rb (TP)

Aktualisiert am 20.03.2014Lesedauer: 2 Min.
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Als deutscher Staatsbürger haben Sie das Recht, ein Existenzminimum zur Befriedigung Ihrer Bedürfnisse zu erhalten. Dazu zählen alle Aufwendungen, die Ihr physisches Überleben sicherstellen, unter anderem Nahrung, Wohnraum, Kleidung und die medizinische Versorgung im Notfall. Welche Leistungen unter dem Begriff „Existenzminimum“ noch zu finden sind, erfahren Sie hier.

Ihr Existenzminium ist pfändungsfrei

Die Anzahl an überschuldeten Haushalten in Deutschland hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Ebenso ist die Zahl der Privatinsolvenzen gestiegen. Trotzdem hat jeder deutsche Staatsbürger das Recht auf ein Existenzminium, das ihm erlaubt, menschenwürdig zu leben. Aus diesem Grund sind in den letzten Jahren die Pfändungstabellen immer wieder angepasst worden. Derzeit liegt der pfändungsfreie Einkommensbetrag bei 1.071,13 Euro pro Person. Dieser Betrag erhöht sich, wenn im Haushalt unterhaltspflichtige Personen wie Ehepartner oder minderjährige Kinder leben.

Aber auch Personen ohne eigenes oder mit geringfügigem Einkommen haben Anspruch darauf, dass ihr Existenzminium gewahrt wird. Sozialleistungen, die dazu beitragen, müssen jedoch beantragt werden. In diesem Bereich unterscheidet man folgende Begriffe:

  • das physische Existenzminium
  • das soziokulturelle Existenzminium.

Während sich das physische Existenzminium auf die reinen Überlebenskriterien beschränkt, garantiert das soziokulturelle Existenzminium die Teilnahme am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben. In Deutschland wird also der sogenannte Sozialhilfesatz nicht ausschließlich von der minimalen Grundversorgung abgeleitet. Er soll dem Bürger auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen - sparsames Wirtschaften vorausgesetzt.

So wird der Regelsatz für das Existenzminimum errechnet

Statistische Erhebungen, die sich aus dem Regelbedarf von

  • Arbeitslosengeld II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie
  • Hilfe zum Lebensunterhalt

zusammensetzen, sind die grundlegenden Kriterien des Regelbedarfs für das Existenzminium. Zugrunde liegen dabei Daten aus Einpersonenhaushalten, die keine Sozialhilfe beziehen und sich im unteren Fünftel der Einkommensgrenze befinden. Es erfolgen Abschläge auf die hier ermittelten Werte, um eine deutliche Abgrenzung zwischen Erwerbstätigen und den Beziehern der Grundsicherung zu schaffen, die das Existenzminium sicherstellen soll.

Nicht staatliche Organisationen können Ihnen helfen, mit dem Leben am Existenzminium besser zurechtzukommen. Nutzen Sie Angebote wie die Tafeln zum Einkaufen, Suppenküchen oder Kleiderkammern.

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