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Steuer-Grundfreibetrag steigt 2015 und 2016


Weniger Steuern für alle
Grundfreibetrag steigt 2015 und 2016

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 12.12.2014Lesedauer: 3 Min.
Der steuerliche Grundfreibetrag wird 2015 und 2016 angehoben - davon profitieren alle SteuerzahlerVergrößern des BildesDer steuerliche Grundfreibetrag wird 2015 und 2016 angehoben - davon profitieren alle Steuerzahler (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Unabhängig von möglichen Korrekturen im Zusammenhang mit der Kalten Progression werden Steuerzahler bereits 2015 und 2016 etwas entlastet. Das hängt mit der fälligen Anhebung des Existenzminimums zusammen, was wiederum zu einem höheren Kinderfreibetrag und etwas mehr Kindergeld führt. Nach einem Entwurf für den neuen Existenzminimumbericht der Regierung, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag, muss der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende in zwei Stufen bis 2016 um insgesamt 298 Euro auf 8652 Euro im Jahr angehoben werden.

Damit hätten Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht. Ein höherer Grundfreibetrag mildert aber zugleich auch das Problem heimlicher Steuererhöhungen - auch als Kalte Progression bekannt. Sie entsteht, wenn Lohnzuwächse nur die Inflationsrate ausgleichen, die Arbeitnehmer aber in einen höheren Einkommensteuertarif rutschen und ihre Kaufkraft so sinkt.

Im laufenden Jahr aber gibt es diesen Effekt - den Union und SPD bis 2017 angehen wollen - wegen der niedrigen Teuerung gar nicht, wie es in einem Bericht des Finanzministeriums heißt. Allerdings wurde der Steuertarif zuletzt 2010 angepasst, sodass durchaus noch die Kalte Progression zurückliegender Jahre korrigiert werden kann.

Die Regierung geht laut Entwurf davon aus, dass der Grundfreibetrag im nächsten Jahr für Alleinstehende von derzeit 8354 Euro um 118 auf zunächst 8472 Euro angehoben werden muss. Im Folgejahr wäre eine weitere Erhöhung um 180 Euro fällig.

Anhebung des Kinderfreibetrags überfällig

Der Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum für Kinder steuerfrei stellt, ist eigentlich schon seit Anfang 2014 um 72 Euro zu niedrig. Er hätte im Laufe dieses Jahres auf 4440 Euro angehoben werden müssen.

Eine rückwirkende Anhebung ist verfassungsrechtlich aber möglich. Laut Entwurf muss der steuerliche Kinderfreibetrag 2015 auf 4512 Euro steigen. Das wären die längst fälligen 72 Euro sowie weitere 72 Euro. 2016 wäre eine weitere Anhebung auf 4608 Euro geboten.

Über die konkrete Höhe der Freibeträge entscheidet der Gesetzgeber. Bei einer Anhebung der Freibeträge für Kinder um 72 Euro müsste das Kindergeld um fast zwei Euro im Monat für jedes Kind steigen - damit die Einkommen, bei denen beide Instrumente zu einer gleich hohen Entlastung führen, annähernd unverändert bleiben.

Der alle zwei Jahre fällige Existenzminimumbericht der Regierung wird gerade zwischen den Ministerien abgestimmt und sollte eigentlich noch vor Weihnachten ins Kabinett. Das könnte nun auch erst Mitte oder Ende Januar passieren.

Kindergeld ist teuer

Grünen-Expertin Lisa Paus nannte es verfassungswidrig, dass der Kinderfreibetrag seit fast zwölf Monaten zu niedrig sei. Die Bundesregierung habe schon 2012 angekündigt, die für 2014 notwendige Erhöhung rechtzeitig auf den Weg zu bringen: "Nun ist klar, dass dieses Versprechen frühestens Anfang 2015 eingelöst wird." Es bleibe zu hoffen, dass nicht weitere zwei Jahre vergehen.

Auch das Kindergeld müsse rückwirkend steigen. Die Anhebung des Kinderfreibetrags erreiche nur etwa ein Fünftel aller Kinder. Eine Anhebung des Kindergeldes sei teuer. Allein für das Jahr 2014 koste ein Plus um monatlich zwei Euro 425 Millionen Euro, für 2015 weitere 850 Millionen. Paus: "Es kann aber nicht sein, dass Schäubles schwarze Null auf Kosten von Familien erkauft wird."

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist, das Existenzminimum, nicht mit Steuern belastet wird. Jeder Bürger hat also ein Recht darauf, das Existenzminimum für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen zu bestreiten. Steigen die Kosten, müssen die Freibeträge ebenfalls angehoben werden. Das Existenzminimum ist nicht nur für jeden Steuerzahler wichtig, sondern auch für Langzeitarbeitslose und andere Bedürftige.

Im Existenzminimumbericht untersucht die Regierung alle zwei Jahre, wie sich die Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung entwickelt haben. Die Ausgaben für diesen Mindestbedarf sind nach dem Grundgesetz vor dem Zugriff des Fiskus geschützt.

Für Arbeitnehmer und Ehepartner gibt es den Grundfreibetrag von derzeit je 8354 Euro. Für jeden darüber hinaus verdienten Euro ist mit steigenden Tarifen ein eigener, höherer Steuersatz fällig. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum auch der Kinder wird durch Freibeträge oder das Kindergeld umgesetzt.

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