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Was gilt bei der Dienstreise als Arbeitszeit, was nicht?


Rechte für Arbeitnehmer
Was gilt bei der Dienstreise als Arbeitszeit, was nicht?

hm (CF)

10.09.2015Lesedauer: 2 Min.
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Die Anreise zählt nur als Arbeitszeit, wenn Sie währenddessen auch arbeiten und beispielsweise das bevorstehende Treffen vorbereiten.Vergrößern des Bildes
Die Anreise zählt nur als Arbeitszeit, wenn Sie währenddessen auch arbeiten und beispielsweise das bevorstehende Treffen vorbereiten. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Was ist während einer Dienstreise Arbeitszeit und was Freizeit? Diese Frage ist vor allem für Arbeitnehmer interessant, die nicht nur an einem festen Arbeitsplatz arbeiten, sondern beruflich viel unterwegs sind.

Dienstreise: Unternehmen regeln die Bedingungen meist selbst

Der Gesetzgeber gibt nicht klar vor, was während einer Dienstreise Arbeitszeit ist und was nicht. Durch das Arbeitszeitgesetz wird lediglich ein gesetzlicher Rahmen festgelegt – alles Genauere in Bezug auf Überstunden, Spesen und Co. ist meist Sache des Unternehmens. Die genauen Regelungen werden daher meist in Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besprochen.

Informieren Sie sich am besten darüber, ob Ihr Arbeitgeber eine Reiseordnung verfasst hat – dieser können Sie dann Details zum Thema Dienstreise entnehmen. Tipp: Haben Sie Regelungen zum Thema Dienstreise nicht schon beim Einstellungsgespräch besprochen, sollten Sie vor der Dienstreise bei Unklarheiten das Gespräch mit Ihrem Chef oder Vorgesetzten suchen. So kann Ihre Dienstreise reibungslos ablaufen.

Anreise kann schon als Arbeitszeit gelten

Eine Hin- oder Rückfahrt zu beziehungsweise von einem Dienst-Termin gilt laut dem Berufsportal "haufe.de" in der Regel nicht als Arbeitszeit. Eine Faustregel besagt: Reisezeit ist nur dann Arbeitszeit, wenn Sie während der Reise arbeiten. Wenn Sie beispielsweise morgens mit dem Zug zu einem beruflichen Termin fahren und diesen während der Fahrt vorbereiten, können Sie die Anreise in der Regel als Arbeitszeit abbuchen. Gleiches gilt für berufliche Gespräche mit Kollegen, etwa während einer Taxifahrt zum Kunden.

Sollten Sie mit einem Firmenwagen auf Dienstreise fahren, gilt dies laut dem Arbeitszeitgesetz ebenfalls als Arbeitszeit, solange das Reisen zur vertraglichen Arbeitspflicht des Arbeitnehmers gehört.

Verbringen Sie während einer Dienstreise nachmittags eine Stunde mit Joggen, fällt diese Stunde normalerweise nicht in die Arbeitszeit. Alles fernab des Beruflichen zählt im Grunde zur Freizeit. Doch wie bereits erwähnt, können diese Regeln von Betrieb zu Betrieb abweichen. Tipp: Dokumentieren Sie zur Sicherheit während einer Dienstreise Ihre Arbeitszeit. Sollten hinterher Probleme auftreten, haben Sie etwas in der Hand. Normalerweise wird aber bereits vor der Dienstreise genau abgeklärt, welcher Arbeitsaufwand nötig sein wird. So vermieden Sie Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber.

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