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Finanzamt darf bei Steuernachzahlungen hohe Zinsen kassieren


Gericht erlaubt Aufschläge
Satte 6 Prozent – Überall Niedrigzinsen, doch der Fiskus langt zu

Von t-online, sm

Aktualisiert am 28.02.2018Lesedauer: 2 Min.
Einkommensteuererklärung: Finanzämter dürfen auch in Zeiten der Nullzinspolitik bei Steuernachzahlungen Zinsen in Höhe von sechs Prozent kassieren.Vergrößern des BildesEinkommensteuererklärung: Finanzämter dürfen auch in Zeiten der Nullzinspolitik bei Steuernachzahlungen Zinsen in Höhe von sechs Prozent kassieren. (Quelle: seewhatmitchsee/getty-images-bilder)
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Trotz der Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank dürfen die deutschen Finanzämter bei Steuernachzahlungen weiter hohe Zinsen kassieren. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Forderungen von sechs Prozent Zinsen für Steuernachzahlungen sind auch in einer Tiefzinsphase nicht verfassungswidrig, entschied der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil. Das höchste deutsche Finanzgericht sieht in den sechs Prozent Zinsen weder einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen die Verhältnismäßigkeit (Az.: III R 10/16).

"Ein Störgefühl ist zu wenig", betont der Vorsitzende des III. Senats, Stefan Schneider, in München. "Es gibt noch keine gesetzliche Zinspreisbremse."

Zudem, so Schneider, habe das Gericht im Monatsbericht der Bundesbank für das Jahr 2013 Zinssätze von bis zu 14,7 Prozent gefunden, etwa für die Kontoüberziehung oder für Konsumkredite. Der Fall, der vor dem BFH gelandet war, stammt von 2013. Aber auch angesichts zwischenzeitlich weiter gesunkener Zinsen würde das Urteil in einem aktuellen Fall nicht anders ausfallen, sagt der Vorsitzende Richter.

Rückforderungen vom Finanzamt genau prüfen

Damit ziehen die Richter einen Strich unter einen seit Jahren andauernden Streit – für den Staat ist der hohe Zinssatz eine einträgliche Zusatzeinnahme. Lohnsteuerhilfevereine kritisieren die Regel seit Jahren.

Im konkreten Fall ging es um 390.000 Euro Einkommensteuer, die der Kläger, ein Insolvenzverwalter, für 2011 nachzahlen sollte. Das Finanzamt hatte den endgültigen Steuerbescheid für das Jahr 2011 nach einer Betriebsprüfung erst im September 2013 festgesetzt. Der Fiskus forderte 11.000 Euro Zinsen auf die Steuerschuld – den seit Jahrzehnten geltenden Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat. Nur eine freiwillige Zahlung vor April 2013 hätte den Steuerpflichtigen vor der Nachforderung gerettet.

Ob Hoch- oder Niedrigzinsphase, die Höhe sowohl der Nachzahlungszinsen als auch der Erstattungszinsen liegt seit 1961 unverändert bei sechs Prozent pro Jahr. Grund ist die Vereinfachung der Steuerverwaltung. Der Bund der Steuerzahler fordert nach eigenen Angaben eine Zinsanpassung auf 0,25 Prozent pro Monat beziehungsweise drei Prozent pro Jahr.

Steuerrecht abgekoppelt von Marktzinsen

Bei Betriebsprüfungen nehmen die Finanzämter mit Zinsen ebenso viel ein, wie mit den eigentlichen Nachforderungen, kritisiert der Vorsitzende des Wirtschaftsprüfer-Verbandes IDW, Klaus-Peter Naumann, in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (F.A.Z.). "Das Steuerrecht hat jeden Bezug zu den aktuellen Marktzinsen verloren." Die Regelung sei antiquiert. Er fordert vom Gesetzgeber eine Senkung des Satzes auf 0,3 bis 0,4 Prozent pro Monat, also 3,6 bis 4,8 Prozent im Jahr.

Im Saldo sind die sechs Prozent Zinsen im Jahr ein einträgliches Geschäft für den Staat, weil die Einnahmen durch Nachzahlungen erheblich höher sind als die Ausgaben für Rückerstattungen: 2016 nahm der Bund damit unter dem Strich 670 Millionen Euro ein.

Sechs Prozent Zinsen für den Steuerzahler

Aber Achtung: Die Zinsregel gilt auch andersrum. Erhalten Bürger von Finanzamt eine Steuerrückzahlung, wird diese ebenfalls mit sechs Prozent pro Jahr beziehungsweise 0,5 Prozent pro Monat verzinst. Das ist weit mehr, als Sparer auf dem Sparbuch, dem Festgeld oder anderen verzinsten Geldanlagen erhalten. Da heißt es: Hoffen, dass sich das Finanzamt bei der Rückzahlung mal etwas mehr Zeit lässt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa, Reuters
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