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Mietrecht: Vermieter muss Sandkasten im Garten akzeptieren


Mietrecht
Vermieter muss Sandkasten im Garten akzeptieren

Von dpa-tmn, t-online
Aktualisiert am 17.04.2013Lesedauer: 1 Min.
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Mieter dürfen in ihrem Garten einen Sandkasten für die Kinder und Gartenmöbel aufstellen. Nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch die von Freunden und Bekannten dürfen dann dort spielen. Darauf weist der Mieterschutzverein Frankfurt hin. Allerdings ist all das nur der Fall, wenn der Garten mitvermietet wurde.

In Mehrfamilienhäusern muss das mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart sein. Das kann auch dann der Fall sein, wenn der Garten der ganzen Hausgemeinschaft zur Verfügung gestellt wurde. Hat der Vermieter eine Gartennutzung durch den Mieter mehrere Jahre lang geduldet, sei das als "stillschweigende Vereinbarung" anzusehen. Der Vermieter darf dem Mieter dann nicht von einem Moment auf den anderen dieses Recht wieder entziehen.

Garten gilt in der Regel als mitvermietet

In Einfamilienhäusern ist die Lage anders als in Mehrfamilienhäusern: Hier gilt ein Garten immer als mitvermietet, auch wenn es keine ausdrückliche Regelung dazu im Mietvertrag gibt. Nur wenn die Nutzung im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen wird, müssen Mieter das so hinnehmen.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon

trax.de: Nützliche Infos und Tipps für den eigenen Sandkasten im Garten

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