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Mietrecht: Vermieter müssen Schäden beim Renovieren zahlen


Mieter
Vermieter müssen Renovierungsschäden zahlen

t-online, dpa-tmn, dpa-tmn

Aktualisiert am 29.07.2011Lesedauer: 1 Min.
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Renovierungsarbeiten sind lästig. Staub verdreckt die Wohnung, Lärm strapaziert die Nerven. Doch Mieter können sich unter Umständen wehren. Denn wird es im Haus durch Bauarbeiten sehr staubig und dreckig, hat der Mieter mitunter Anspruch auf Schadenersatz. "Wenn das Eigentum des Mieters durch vom Vermieter beauftragte Handwerker beschädigt oder beschmutzt wird, liegt ein Verschulden vor", so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

Verantwortung liegt beim Vermieter

Der Vermieter sei nicht nur für die sachgemäße Durchführung der Bauarbeiten, sondern auch für die entsprechende Vorbereitung und eine "Nachbereitung" zuständig, falls es zu Schäden kommt. Wird zum Beispiel die Tapete des Mieters beschädigt, muss der Vermieter neu tapezieren (Tipps zum Renovieren von Treppen).

Wer sich nicht sicher ist, ob er von seinem Vermieter Schadenersatz einfordern kann, der sollte eine Filiale des Deutschen Mieterbundes aufsuchen. Dort erhält er eine fachkundige Beratung, die ihm bei der Wahrung seiner Mieterrechte sicherlich helfen wird.

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