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Bausparen: Nicht aus Altverträgen herausdrängen lassen


Bausparen
Nicht aus Altverträgen herausdrängen lassen

Von dapd
16.12.2012Lesedauer: 3 Min.
Bausparen: Altverträge bieten hohe ZinsenVergrößern des BildesBausparen: Altverträge bieten hohe Zinsen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Wer sich vor Jahren einen Bausparvertrag zugelegt hat, sitzt heute auf einem kleinen Schatz. Die Tarife von damals bringen Spitzen-Zinsen von vier bis fünf Prozent im Jahr, mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage sind sogar über sechs Prozent Rendite drin - eine attraktive Geldanlage im Dauerzinstief.

Bausparen: Versicherer tricksen

So ein "Schätzchen" kann momentan drei- bis viermal so viel Zinsen einspielen wie Festgeld. Was für Kunden ein Glücksfall ist, kommt die Bausparkassen teuer zu stehen. Sie hätten die Hochzinsverträge lieber heute als morgen vom Hals. Mit allerlei Tricks werde deshalb versucht, Kunden aus Alttarifen zu drängen, sagt Rüdiger Stumpf von der Zeitschrift "Finanztest" in Berlin.

Zum Beispiel jetzt vor Weihnachten. Da seien Sparer angeschrieben worden, dass sie ihr Guthaben für langgehegte Wünsche wie ein neues Auto oder eine große Reise ausgeben könnten, wie Max Herbst von der unabhängigen Finanzberatung FMH berichtet. Sein Rat: Bloß nicht. Wer Geld von seinem Bausparkonto hole, was grundsätzlich jederzeit möglich ist, verzichte auf den Superzins und schneide sich nur ins eigene Fleisch.

Was Besseres kommt nicht nach

Oft dringen Bausparkassen auch auf eine frühzeitige Zuteilung des Altvertrags. Häufig dann, wenn ein Mindestguthaben von 40 oder 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme erreicht ist. Der Sparer muss die Zuteilung aber nicht annehmen. Er kann unverdrossen weiter einzahlen, wenn er will - und die Spitzenzinsen so lange weiter kassieren, bis die volle Bausparsumme erreicht ist.

Und das kann noch Jahre dauern, je nach Einzelfall. Hat die Bausparkasse keine Kündigung geschickt, sollten Kunden so lange wie möglich an ihrem "Kleinod" festhalten, empfiehlt Verbraucherschützer Stumpf.

Nach Ansicht von Herbst wissen viele Sparer gar nicht, wie gut sie mit ihrem hochverzinsten Bausparvertrag dran sind. Vertreter von Bausparkassen probierten deshalb auch, die Kundschaft trickreich zum Umtausch zu bewegen. Finger weg, wenn Sparer selbst kündigen oder den Tarif wechseln sollen, rät Sylvia Beckerle von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Eine bessere Geldanlage komme nicht mehr nach.

Rund um die Jahrtausendwende hatten sich die Bausparkassen mit Top-Zinsen nur so überboten. Wer damals auf eine reine Geldanlage aus war und nicht vor hatte zu bauen, bekam einen dicken Zinsbonus zum Vertragsende versprochen. Außerdem die Rückerstattung der Abschlussgebühr.

Beitragsfreistellung verhindert Kündigung

Neuerdings werde allerdings vereinzelt damit gedroht, dass unter bestimmten Bedingungen der einst versprochene Zinsbonus wegfällt, warnt Stumpf. Sein Rat: Hat der Kunde mit Alttarif etwa 85 Prozent der vereinbarten Bausparsumme erreicht, sollte er die Einzahlungen stoppen und den Vertrag beitragsfrei stellen. Durch den Kniff profitiert er weiter von den Spitzenzinsen und die Gesellschaft kann den Vertrag nicht kündigen.

Ist die Bonuszahlung an eine Extra-Verzichtserklärung auf das Darlehen gekoppelt, dann sollten Sparer diese erst abgeben, kurz bevor sie die Bausparsumme tatsächlich erreicht haben. Ein Blick auf den nächsten Kontoauszug, der im Januar nächsten Jahres nach Hause kommt, kann klären, wie weit der Altvertrag gediehen ist.

Wer bereits eine Kündigung der Bausparkasse bekommen hat, könne wenig dagegen tun, sagt Beckerle. Ist die Bausparsumme erreicht oder gar schon überspart, darf der Vertrag vom Anbieter aus gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von drei Monaten. Wer Unterstützung braucht und nicht weiß, wie er mit einem Schreiben seiner Bausparkasse umgehen soll, kann sich an eine Verbraucherzentrale vor Ort wenden.

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