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Silvester: So viel Lärm dürfen Sie zuhause machen


Mieter
So viel Lärm darf zu Silvester sein

Von dpa-tmn, afp, t-online
Aktualisiert am 28.12.2012Lesedauer: 2 Min.
Bei mancher Silvesterparty übersteigt der Lärm die Schmerzgrenze der NachbarnVergrößern des BildesBei mancher Silvesterparty übersteigt der Lärm die Schmerzgrenze der Nachbarn (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Der Jahreswechsel wird in ganz Deutschland kräftig gefeiert. Für die Silvesterfete in den eigenen vier Wänden gibt es jedoch Grenzen. Die Nerven der Nachbarn sollte die Partygemeinde dabei nicht überstrapazieren. Experten erklären, wie viel Lärm sein darf.

Zwar gebe es in der Nacht zum Jahreswechsel angesichts der knallenden Böller und Raketen auf den Straßen eine "erweiterte Toleranzgrenze", teilte der Deutsche Mieterbund in Berlin mit. Diese dürfe aber nicht als "Freibrief für ungebremstes Krachmachen" in der Wohnung verstanden werden.

Rücksicht auf Nachbarn nehmen

In Mehrfamilienhäusern bleibe auch in der Silvesternacht das "Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" bestehen, betonte der Mieterbund. Es sei empfehlenswert, Nachbarn im Vorfeld über eine Party zu informieren. Grundsätzlich gilt den Experten zufolge ab 22 Uhr die Nachtruhe.

Das bedeutet, dass ab dieser Uhrzeit Partys nur mit "angezogener Handbremse" laufen dürfen. Da an Silvester aber in sehr vielen Wohnungen gefeiert wird, gelten laut Mieterbund in der Nacht Sonderregelungen. Schließlich sei es wenig sinnvoll, beim Jahreswechsel Nachtruhe von den feiernden Nachbarn zu fordern.

Denn Nachtruhe herrscht demnach erst dann, wenn in der eigenen Wohnung praktisch nichts mehr zu hören ist. Der Silvesterlärm in der Umgebung mache das jedoch meist unmöglich, selbst wenn es in der Nebenwohnung ruhig wäre.

Fenster unbedingt schließen

Um Unfälle und Ärger zu vermeiden, sollten indes in dicht bebauten Wohngebieten in der Silvesternacht die Fenster geschlossen werden. Das rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. So kann verhindert werden, dass Feuerwerkskörper versehentlich in die Wohnung gelangen und gefährliche Brände entstehen.

Zudem sollten Dachluken, Balkon- und Terrassentüren verschlossen bleiben und rechtzeitig vor Mitternacht sämtliche brennbaren Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernt werden. Wird das Gebäude dennoch durch Feuer oder Löschwasser beschädigt, so dass Renovierungen notwendig sind, ist die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig.

Welche Schäden die Hausratversicherung zahlt

Schäden am Haus- oder Wohnungsinventar ersetzt in der Regel die Hausratversicherung des Mieters. Ob im Falle des Falles eine Versicherung zahlt, hängt davon ab, ob der Verursacher des Brandes grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Laut Haus & Grund Deutschland können außerdem Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn andere Wohnungen beeinträchtigt wurden oder Personen zu Schaden gekommen sind.

In der Nähe von Fachwerk- und Reetdachhäusern ist das Abfeuern von Raketen dem Verband Privater Bauherren (VPB) zufolge im Übrigen ganz verboten. Feuerwerkskörper dürfen auch nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen gezündet werden. Manche Kommunen, vor allem mittelalterliche Städte mit verwinkelten Gassen und historischer Fachwerksubstanz, haben Feuerwerkskörper aus ihren Altstädten verbannt.

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