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Mietrecht bei Schimmel, Dreck und Lärm: Mieter müssen Höhe der Mietminderung selbst abschätzen


Schimmel, Dreck und Lärm
Mieter müssen Höhe der Mietminderung selbst abschätzen

t-online, dpa, kst

Aktualisiert am 26.09.2013Lesedauer: 2 Min.
Mieter können wegen Schimmelbildung in der Wohnung ihre Miete kürzenVergrößern des BildesMieter können wegen Schimmelbildung in der Wohnung ihre Miete kürzen (Quelle: imago/ Jochen Tack)
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Feuchtigkeitsschäden, Schimmelpilz, Lärm im Haus oder eine kaputte Heizung - immer wieder müssen sich Mieter mit Mängeln in der Wohnung herumschlagen. Sie dürfen bei solchen Beeinträchtigungen die Mietzahlungen kürzen, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Und zwar für den Zeitraum, in dem der Mangel vorliegt und der Vermieter ihn nicht beseitigt hat. Doch Vorsicht: Die Höhe der Mietminderung müssen Geschädigte selbst schätzen - bei falscher Berechnung droht eine Nachzahlung.

Mietminderung kein Kündigungsgrund

Aber auch wenn Mieter dem Vermieter zu viel abziehen, müssen sie keine Angst vor einer Kündigung haben. Wer irrtümlich zu kräftig kürzt oder aus bloßer Unkenntnis den Minderungsumfang falsch bestimmt, dem darf nicht gekündigt werden. Das haben das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 1428/88) und der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZR 254/95) entschieden.

Keine Chance auf nachträgliche Mietminderung

Wie sieht es aber aus, wenn der Mieter eine zu geringe Minderung veranschlagt hat? Stellt der Mieter einen Mangel am Objekt fest und kürzt die Miete nicht um den vollen rechtlichen Anspruch, darf er zum späteren Zeitpunkt nicht mehr verlangen, erklärte ein Sprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB) im Gespräch mit t-online.de. Ein Beispiel: Merkt der Mieter, dass der eigentliche Minderungsanspruch 30 Prozent beträgt, hat aber aus Vorsicht nur 15 Prozent veranschlagt, steht dem Geschädigten laut DMB der Rest nicht mehr zu.

Wann liegt ein Mangel vor?

Ein Mangel liegt vor, wenn der Mieter seine Wohnung nicht so nutzen kann, wie er will und wie er es nach dem Vertrag erwarten darf. Demnach müssen sich alle Räume der Wohnung, aber auch Treppen, Flure, Abstellräumen (Keller, Speicher) und Zugänge "in einem vertragsgemäßen Zustand befinden". Zudem müssen technische Anlagen - wie zum Beispiel Heizung, Fahrstuhl oder Durchlauferhitzer - funktionieren.

In bestimmten Fällen kann auch Lärm aus dem Haus oder aus benachbarten Gebäuden einen Mangel darstellen. Der DMB weißt darauf hin, dass es nach dem Gesetz keine Rolle spielt, ob den Vermieter ein Verschulden an den Fehlern der Mietsache trifft oder nicht. Wichtig sei allein, dass ein Mangel vorliegt. Es gibt aber eine Ausnahme: Hat der Mieter die Beeinträchtigung selbst verschuldet, ist eine Mietminderung ausgeschlossen.

Unbedingt den Vermieter informieren

Doch bevor der Mieter seinen Anspruch geltend machen kann, muss er seinen Vermieter darüber informieren. Er ist zu dieser Mitteilung verpflichtet. Indes hat er das Recht auf Mietminderung, auch wenn die Miete zuvor mehrere Monate trotz Beeinträchtigung weitergezahlt wurde.

Mangel Mietminderung in Prozent Urteil
Einsatz von Trocknungsgeräten (Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat) 100 Amtsgericht Schöneberg (Az.: 109 C 256/07)
Heizungsausfall während der Wintermonate 100 Landgericht Hamburg (Az.: 7 O 80/74)
Kompletter Ausfall der Elektrik 100 Amtsgericht Neukölln (Az.: 15 C 23/87)
Mäuse in einer Stadtwohnung 100 Amtsgericht Brandenburg a. d.
Havel (Az.: 32 C 520/00)
Schimmelbildung nur durch ständiges Lüften vermeidbar 100 Amtsgericht München (Az.: 412 C 1150/09)
Zwei Trocknungsgeräte und Abrücken der Möbel von der Wand wegen eines Wasserschadens 80 Landgericht Köln (Az.: 1 S 176/11)
Überschwemmung der Wohnung durch Regen, unerträglicherGestank 80 Amtsgericht Friedberg (Az.: C 389/82)
Erhebliche Beeinträchtigung durch Bauarbeiten im Dachgeschoss (Schmutz, Gestank, Einbrüche von Regenwasser) 80 Landgericht Hamburg (Az.: 307 S 135/95)
Schlafzimmer unbenutzbar wegen unzumutbaren Heizungsgeräuschen 75 Landgericht Mannheim (Az.: 4 S 95/77)
Feuchtigkeit in einer Erdgeschosswohnung 60 Amtsgericht Bad Vilbel (Az.: 3 b C 52/96)
Gerüst vor der Dachgeschosswohnung und Dacharbeiten 50 Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 181/12)
Heizungsausfall während der Heizperiode (März und April) 50 Landgericht Berlin (Az.: 64 S 273/90)
Lärmbelästigung durch laute Musik der Nachbarn (wenn z.B. Gläser im Schrank zittern) 50 Amtsgericht Braunschweig (Az.: 113 C 168/89 (9))
Verstopfte unbenutzbare Toilette 50 Amtsgericht Hannover (Az.: 559 C 3475/08)
Lärmbelästigung durch zwei Gaststätten 40 Landgericht Berlin (Az.: 67 S 342/01)
Großbaustelle in unmittelbarer Nachbarschaft (Lärm, Gestank, Staub sowie eingeschränkter Lichteinfall und Ausblick) 35 Landgericht Hamburg (Az.: 333 S 13/01)
Massive Verunreinigung durch Taubenbefall 35 Amtsgericht Freiburg (Az.: 4 C 2113/96)
Tropfendes Wasser aus Zimmerdecke 30 Amtsgericht Kiel (Az.: 13 C9/80)
Ausfall der Heizungsanlage (Mieter muss keine Instandsetzung an der Anlage ausführen) 25 Amtsgericht Waldbröl (Az.: 3 C 396/80)
Nichtabschließbare Wohnungstür 25 Amtsgericht Potsdam (Az.: 26 C 406/94)
Gerüst und Bauarbeiten am Haus 20 Amtsgericht Wiesbaden (Az.: 93 C 2969/11)
Schimmelpilzbefall in Wohn-, Schlafzimmer und Bad 20 Landgericht Osnabrück (Az.: 11 S 277/88)
Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben (hängt von der Differenz der Quadratmeter ab) 15-20 BGH (Az.: VIII ZR 144/09)
Ausfall des Aufzugs, abhängig von der Etage 7,5 - 15 Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 10 C 24/07)

Quelle: mietminderungstabelle.de, Deutscher Mieterbund

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