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Teurer Rauch | Entsorgung von Zigarettenmüll beim Nachbar kann teuer werden


Teurer Rauch
Entsorgung von Zigarettenmüll beim Nachbar kann teuer werden

Von t-online
18.10.2013Lesedauer: 2 Min.
Die falsche Entsorgung von Zigarettenkippen kann teuer werdenVergrößern des BildesDie falsche Entsorgung von Zigarettenkippen kann teuer werden (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Raucher aufgepasst: Wer Asche oder Zigarettenkippen vom Balkon auf des Nachbars Grundstück entsorgt, muss tief in die Tasche greifen. Das geht aus einem Urteil vom Amtsgericht München hervor (Az.: 483 C 32328/12 WEG). Bis zu 100 Euro könnte die bequeme Entsorgung pro Fall kosten.

In dem verhandelten Rechtsstreit hatte eine Frau ihre Miteigentümerin verklagt, weil diese ihre Asche und Zigarettenkippen über den Balkon nach unten entsorgt habe. Bereits im September 2011 trafen sich die beiden Parteien beim Amtsgericht München. In einem Vergleich wurde vereinbart, dass die damalige Beklagte sicherstelle, dass die Zigarettenabfälle, die aus ihrer Wohnung kommen, auch dort und nicht über den Balkon nach unten entsorgt werden. Es wurde zudem klargestellt, dass die Beklagte für jeden Fall der Zuwiderhandlung 100 Euro an die Klägerin zu zahlen habe.

Nachbarin verstößt gegen Vereinbarung

Jedoch beindruckte die Nachbarin die Vereinbarung nicht. Denn kurz danach stellte die Klägerin dem Gericht zufolge bereits Verstöße fest. Bis zum August 2012 notierte sie dann insgesamt 57 Fälle. Aufgrund dessen forderte sie 5700 Euro.

Die betroffene Miteigentümerin weigerte sich zu zahlen und behauptete die Asche und Zigaretten im Müll zu entsorgen. Außerdem rauche sie seit November 2011 nur noch die E-Zigarette. Zudem habe sie an ihrem Balkon ein Katzennetz angebracht, weshalb ein Herunteraschen überhaupt nicht möglich gewesen wäre, berichtete das Gericht.

Zu 3000 Euro verurteilt

Nachdem mehrere Zeugen vor Gericht angehört wurden, gab der zuständige Richter der Klägerin zu einem Teil Recht. Er erkannte Verstöße in 30 Fällen an. Die Angeklagte musste insgesamt 3000 Euro an die Klägerin zahlen.

Der Richter begründete das Urteil wie folgt: Es komme nicht darauf an, "ob die Asche tatsächlich auf dem Balkon der Klägerin gelandet sei. Die Vereinbarung enthielte ein Verbot der Entsorgung nach unten". Ein Hindurchstecken einer Zigarette durch ein Katzennetz sei auch problemlos möglich.

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