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Maas will Gesetz zur Mietpreisbremse auf den Weg bringen


Innerhalb der ersten 100 Tage
Maas will Gesetz zur Mietpreisbremse auf den Weg bringen

Von t-online, dpa, afp
18.01.2014Lesedauer: 2 Min.
Heiko Maas macht Tempo: Innerhalb der nächsten Wochen will er die wichtigen Gesetze auf den Weg bringenVergrößern des BildesHeiko Maas macht Tempo: Innerhalb der nächsten Wochen will er die wichtigen Gesetze auf den Weg bringen (Quelle: dpa-bilder)
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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will in den nächsten Wochen ein Gesetz zur Mietpreisbremse und zur Maklerprovision auf den Weg bringen. Das sagte der Politiker der "Bild am Sonntag". Er wolle, dass Mieten auch in Ballungsräumen bezahlbar bleiben.

Konkret sollen Länder Gebiete mit gespanntem Wohnungsmarkt festlegen und dort sollen die Mieten im Falle einer Wiedervermietung nur noch höchstens zehn Prozent über die ortsüblich Miete steigen dürfen, so der Minister.

Auch ein Gesetz zur Maklerprovision solle in diesem Zeitraum auf den Weg gebracht werden. Das würde bedeuten, dass künftig derjenige die Provision bezahlt, der den Makler beauftragt.

Mieten in Ballungsräumen steigen

Bezahlbare Wohnungen werden knapp. Das ist vor allem in begehrten Vierteln vieler Ballungsräume ein akutes Problem. Seit 2008 sind die Mieten in deutschen Großstädten um mehr als zehn Prozent gestiegen und rangieren weit über dem Niveau ländlicher Regionen, wie ein Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung ergab.

Mit durchschnittlich 7,37 Euro netto kalt je Quadratmeter lagen Großstadtmieten um 42 Prozent höher als in dünn besiedelten Kreisen. Schwierig sei die Wohnungssuche oft besonders für Haushalte mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern. In kleineren Gemeinden sieht der Wohnungsmarkt häufig relativ entspannt aus.

Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, zunächst für fünf Jahre Gebiete mit Wohnungsmangel auszuweisen - das sind vor allem besonders begehrte Stadtviertel. Dort darf ein Eigentümer bei einer Wiedervermietung maximal einen Mietpreis verlangen, der zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Lag die bisherige Miete aber schon über dieser Marke, muss sie nicht gesenkt werden. Die Zehn-Prozent-Grenze gilt nicht für Erstvermietungen in Neubauten und nicht nach einer umfassenden Modernisierung.

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