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Mietpreisbremse, Baukindergeld, Grundsteuer C – die Pläne der Koalition


Wie Schwarz-Rot die Wohnungsnot bekämpfen will

Von rtr, t-online
Aktualisiert am 06.02.2018Lesedauer: 2 Min.
"Wohnungen für Alle": Mit einem Milliardenpaket wollen CDU, CSU und SPD die Probleme auf dem Wohnungsmarkt angehen.Vergrößern des Bildes"Wohnungen für Alle": Mit einem Milliardenpaket wollen CDU, CSU und SPD die Probleme auf dem Wohnungsmarkt angehen. (Quelle: Angelika Warmuth/dpa-bilder)
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In den Städten klettern die Mieten und Grundstückspreise in immer neue Höhen. Von Verdrängung ist die Rede, der soziale Frieden sei in Gefahr. So will die große Koalition für bezahlbaren Wohnraum sorgen.

In ihren Koalitionsverhandlungen einigten sich CDU, CSU und SPD auf ein rund vier Milliarden Euro umfassendes Paket, das den sozialen und privaten Wohnungsbau anschieben soll. Zugleich soll der Bau von 1,5 Millionen Wohnungen bis 2021 im Koalitionsvertrag festgeschrieben werden.

Zu den Kosten: Für den sozialen Wohnungsbau sind mehr als zwei Milliarden Euro bis 2021 vorgesehen. Das Baukindergeld für Familien wird mit rund 1,7 Milliarden Euro veranschlagt. Für die energetische Gebäudesanierung sind 380 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten werden aktuell mit rund 400 Millionen Euro veranschlagt.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Mit Baukindergeld Eigentum fördern

Die Union setzte sich in den Koalitionsverhandlungen mit der Forderung durch, den Eigentumserwerb für Familien zu fördern. Mit dem Baukindergeld sollen Familien mit mittlerem Einkommen, die bisher nicht genug Eigenkapital haben, sich den Traum vom Eigenheim erfüllen können. Zehn Jahre lang sollen sie 1.200 Euro je Kind und pro Jahr erhalten. Allerdings wird auf Druck der SPD eine Einkommensgrenze bei 75.000 Euro verfügbarem Familieneinkommen gesetzt. Dazu komme ein anrechenbarer Freibetrag von je 15.000 Euro pro Kind. Wann genau diese Maßnahme greifen soll und bis zu welchem Alter des Kindes, ist noch unklar. Kritiker bemängeln, dass mit dem Baukindergeld Bauvorhaben einiger mit dem Geld vieler – den Steuerzahlern – finanziert werden.

Absenkung der Modernisierungszulage

Die SPD setzte sich mit einer Maßnahme durch, die Luxussanierungen einen Riegel vorschieben soll. Vermieter können von den Kosten einer Modernisierung jährlich nur noch acht Prozent durch eine Mieterhöhung auf die Mieter umlegen. Bisher sind es elf Prozent; gefordert hatte die SPD fünf Prozent. Zudem wurde ein Deckel eingezogen: Die Miete darf nach einer Modernisierung um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen.

Verschärfung der Mietpreisbremse

Die bisherige Regelung wird dadurch ergänzt, dass Vermieter offenlegen müssen, was der Vormieter bezahlt hat. Bisher gilt schon, dass die Miete bei Neuvermietung in festgelegten Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent übersteigen darf. Eine Ausnahme ist, wenn die bisherige Miete schon darüber lag: Kein Vermieter soll gezwungen sein, die Miete abzusenken. Um einen Missbrauch dieser Ausnahme zu verhindern, muss die Vormiete offengelegt werden.

Förderung des sozialen Wohnungsbaus

Für den sozialen Wohnungsbau will der Bund zwei Milliarden Euro zusätzlich ausgeben. Eine Grundgesetzänderung soll sicherstellen, dass der Bund Sozialwohnungen bauen darf. Dies soll laut SPD die Regel werden und nicht die Ausnahme sein. Für die energetische Gebäudesanierung sind laut CDU 380 Millionen Euro vorgesehen. Für zusätzliche Abschreibungen seien rund 400 Millionen Euro veranschlagt. Bereits in den Sondierungen hatten sich Union und SPD auf das Ziel verständigt, dass bis 2021 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen sollen. Das wären im Jahr 375.000. Das scheint ambitioniert: Im Jahr 2016 waren es rund 277.700 – und das war schon ein Rekord seit 2004.

Spekulation mit Bau- und Ackerland eindämmen

Um Spekulation mit begehrtem Bauland vor allem in Innenstädten einzudämmen, soll eine Grundsteuer C eingeführt werden. Nicht genutzte Baugrundstücke würden dann mit höheren Abgaben belegt als bebautes Land. Auch den Spekulationen mit Ackerland durch nicht landwirtschaftliche Investoren sowie dem zunehmenden Flächenverbrauch soll ein Riegel vorgeschoben werden. Landwirtschaftlich genutzter Boden soll in landwirtschaftlichen Händen bleiben. Damit soll verhindert werden, dass Aktiengesellschaften zunehmend Land aufkaufen und damit eine bäuerliche Landwirtschaft zerstörten.

Verwendete Quellen
  • Reuters
  • dpa
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