Häufige Kurzerkrankungen
Einem älteren Arbeitnehmer darf wegen häufiger Kurzerkrankungen gekündigt werden. Das gilt allerdings nur, wenn die Zahl der Krankheitstage deutlich über dem statistischen Durchschnitt der betreffenden Altersgruppe von Arbeitnehmern liegt, die in derselben oder einer vergleichbaren Branche arbeiten. Auf dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az.: 4 Sa 14/07) macht die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin aufmerksam.