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Firmen-Weihnachtsfeier: Wie Sie sich richtig verhalten


Knigge für das Firmenfest
Diese Fettnäpfchen sollten Sie auf der Weihnachtsfeier vermeiden

t-online, afp, kb

Aktualisiert am 07.12.2023Lesedauer: 4 Min.
Kollegen im Büro feiern WeihnachtsfeierVergrößern des BildesFirmenweihnachtsfeier (Symbolbild): Der Alkohol fließt und die Stimmung scheint ungezwungen – dennoch sollten Sie gewisse Benimmregeln einhalten. (Quelle: Ulrik Tofte/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Zu viel Alkohol, das falsche Outfit – die Firmenweihnachtsfeier kann schnell in einem persönlichen Desaster enden. Mit diesen Regeln feiern Sie pannenfrei.

Weihnachtsfeiern bergen neben der Gefahr des übermäßigen Alkoholkonsums noch weitere, oft nicht bewusste Fallstricke. Damit das feuchtfröhliche Fest nicht in einer peinlichen Katastrophe endet, haben wir hier die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengestellt.

Fernbleiben ist keine Option

Trotz der lauernden Gefahren ist es enorm wichtig, dass Sie der Betriebsweihnachtsfeier nicht aus dem Weg gehen: "Wenn man nicht hingeht, sendet man das Signal: Mir ist es nicht wert, meine Freizeit mit meinen Kollegen und dem Chef zu verbringen", sagt Agnes Jarosch, Coach und Buch-Autorin. Wer ohne einen wichtigen Grund den Feierlichkeiten fernbleibt, gilt womöglich als arrogant und läuft Gefahr, sich zum Außenseiter zu machen. So kann man es sich schnell mit der Chefetage verscherzen.

Goldene Regel: Mäßiger Alkoholkonsum

Grundsätzlich gilt: Weniger ist mehr – denn es gibt auch einen Tag danach. Übermäßiger Alkoholkonsum ist absolut tabu. Wer betrunken ist, neigt generell dazu, negativ aufzufallen oder plaudert interne Angelegenheit aus, die nicht für alle Mitarbeiter bestimmt sind.

Wer sich also weinselig verplappert, kann sich schnell zum Gespött der Kollegen machen. War es doch zu viel, gilt die Devise: kein Klatsch, sondern Diskretion. Trotz des zumeist verlockenden Angebots an Freigetränken gilt: Halten Sie unbedingt Maß mit Alkohol!

Diese Themen sollten tabu sein

Ärger am Arbeitsplatz und Beschwerden über Kollegen sollten zu Hause bleiben. Auch Nörgeleien über eine vielleicht weniger opulente Firmenfeier haben dort nichts verloren, meint der Deutsche Knigge-Rat.

Gespräche über betriebliche Angelegenheiten sollten generell die Ausnahme bleiben, vor allem wenn Partner, Kunden oder Lieferanten dabei sind, weil diese sich sonst langweilen. Wer mit dem Chef plaudert, sollte ihn in diesem Rahmen keinesfalls nach einer Gehaltserhöhung fragen.

Duzen oder siezen: Die Mischung aus Distanz und Nähe

Bei einer Weihnachtsfeier geht es um die richtige Mischung aus Distanz und Nähe. Plumpe Vertraulichkeiten und alkoholgeschwängerte Duzangebote sind fehl am Platz. Bietet der Chef das Du an, sollte der Mitarbeiter dies aber annehmen. Nach Knigge steht dem Vorgesetzten das Anbieten auch zu.

Ist sich der Mitarbeiter am nächsten Tag nicht sicher, ob der Chef sich noch daran erinnert, heißt es abzuwarten. Besser ist es nach Ansicht der Knigge-Akademie, ihn dann vorsichtshalber neutral anzureden: "Sollte man heute nicht ..."

Tanzen und Flirten: Gefährliche Versuchung

Alexander Freiherr von Fircks, Trainer und Coach für Führungskräfte, weist im Gespräch mit der "Rheinischen Post" darauf hin, dass aufdringliche Annäherungsversuche und übertriebene Tanzeinlagen ebenso tabu seien. "Weihnachts- und Adventsfeiern sind keine Faschingsgaudi." Sie sollen sich zwar amüsieren, aber nicht zu jedem Preis.

Umfrage: Jeder Zehnte hatte schon erotische Abenteuer

In einer Studie von Yougov haben knapp jede fünfte Frau und jeder achte Mann beobachtet, wie Kollegen sich geküsst haben, die vorher kein Paar waren. Und viermal so viele Männer wie Frauen gaben an, bei den weihnachtlichen Firmenfeierlichkeiten fremdgegangen zu sein. In einer Umfrage im Auftrag des Magazins "Playboy" soll sogar knapp jeder zehnte Deutsche während oder nach einer weihnachtlichen Feier im Kollegenkreis geküsst beziehungsweise mit jemandem Sex gehabt haben.

Die Betrunkenen, die Küsser und die Fremdgeher stellen jedoch insgesamt nur eine kleine Minderheit dar. Für die meisten Deutschen ist die Weihnachtsfeier einfach eine Gelegenheit, unbekannte Kollegen kennenzulernen, heißt es in der Studie.

Angemessene Kleidung zur Weihnachtsfeier

Die angemessene Kleidung zur Weihnachtsfeier hängt vom geplanten Event ab. Bei einem Bummel über den Weihnachtsmarkt gilt die Regel, sich bequem und warm anzuziehen. Wenn Ihre Weihnachtsfeier in einem Restaurant samt Bankett stattfindet, sollten Sie auf jeden Fall edle Kleidung wählen.

"In vielen Firmen brechen die Mitarbeiter nach Dienstschluss gemeinsam auf. Dann ist es wichtig, bürotaugliche Kleidung zu wählen, die am Abend aber mit Accessoires aufgewertet werden kann: Femininer Schmuck und Pumps mit etwas höheren Absätzen für die Damen, eine neue Krawatte für den Herren", erläutert Knigge-Expertin Agnes Jarosch.

Im Prinzip sollten Mitarbeiter gekleidet sein wie im Büro, vielleicht ein bisschen festlicher. Der Deutsche Knigge-Rat empfiehlt folgenden Dresscode: "Dezent und gepflegt statt aufreizend, schrill und bunt."

Essens-Etikette für den guten Eindruck

Auch beim Essen sollten Sie verschiedene Regeln einhalten, obgleich eine betriebliche Feier generell ungezwungener ist als andere Geschäftsessen. Bei einem Büfett mit mehreren Gängen sollten Sie Teller und Besteck jeweils nur einmal benutzen, sonst könnten Ihre Kollegen Sie als stillos einstufen. So ist es auch angebracht, mit dem zweiten Gang zu warten, bis der erste Teller abgeräumt ist.

Beim Büfett sollten Sie auch einige Regeln beachten: "Kalte Vorspeisen wie Fisch und Salat werden vor warmen Antipasti aufgetischt, bei den Hauptgerichten kommt Fisch vor Fleisch. Und Käse isst man vor dem Dessert. Wer alles wahllos durcheinander auf seinen Teller spachtelt, gilt schnell als Banause", warnt die "Rheinische Post".

Darüber hinaus sollten Sie Ihren Teller auf keinen Fall überfüllen – das hinterlässt einen gierigen Eindruck. Wenn Sie diese einfachen Regeln befolgen, steht einer reibungslosen Weihnachtsfeier nichts mehr im Wege.

Wie Sie auf der Betriebsweihnachtsfeier versichert sind

Wer sich auf einer Betriebsfeier oder dem Weg dorthin zum Beispiel das Bein bricht, ist gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier handelt und der Chef eingeladen hat. Aber Achtung: Alkoholkonsum gefährdet den Versicherungsschutz.

Wer nach zu viel Glühwein, Bier und Schnaps auf dem Heimweg stürzt oder einen Unfall mit dem Auto baut, kann nicht auf Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zählen. Auch mitfeiernde Partner oder Ex-Mitarbeiter haben keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Dies gilt auch für Angestellte, die auf dem Rückweg in der Kneipe noch einen Absacker nehmen.

Verwendete Quellen
  • knigge-rat.de
  • yougov.de: "Alkoholexzesse, Sex, Peinlichkeiten: Die Weihnachtsfeier-Erlebnisse der Deutschen"
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