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BAföG: Wo liegt die Rückzahlungsgrenze?


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BAföG: Wo liegt die Rückzahlungsgrenze?

ts (CF)

Aktualisiert am 15.03.2012Lesedauer: 1 Min.
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Beim BAföG gibt es eine Rückzahlungsgrenze. Sie liegt für Studierende, die nach dem März 2001 ihr Studium aufgenommen haben, bei 10.000 Euro. Darüber hinaus gehende Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden.

BAföG: Maximal 10.000 Euro zurückzahlen

Wenn Sie Ihre Uni-Laufbahn im März 2001 oder später begonnen haben, müssen Sie maximal 10.000 Euro BAföG an den Staat zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt etwa fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Vierteljährlich werden dann Raten in der Höhe von mindestens 315 Euro fällig. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann die Rückzahlung meist jährlich aufschieben. Dazu muss jedes Jahr erneut ein Antrag gestellt werden. Sie haben zudem die Möglichkeit, einen Teilerlass der Schulden zu beantragen. Möglich ist dies, wenn Sie besonders gute Studienleistungen nachweisen können, überdurchschnittlich schnell studiert haben oder die Schulden in größeren Summen beziehungsweise auf einen Schlag zurückzahlen.

Unterschiede zwischen Bankdarlehen und Staatsdarlehen

Wer sich mit der Rückzahlungsgrenze fürs BAföG beschäftigt, muss allerdings beachten, dass es zwei verschiedene Arten von Zahlungen während des Studiums gibt. Da ist zum einen das klassische Staatsdarlehen, zum anderen das BAföG-Bankdarlehen. Es stammt in der Regel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Rückzahlungsgrenze bezieht sich allein auf das staatliche Darlehen. Summen, die über 10.000 Euro hinausgehen, werden erlassen. Beim Bankdarlehen ist das hingegen nicht möglich. Es muss vereinbarungsgemäß und in voller Höhe getilgt werden.

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