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Hartz 4-Freibetrag berücksichtigen


Arbeitslosigkeit
Hartz 4-Freibetrag richtig berechnen

da (IP)

29.01.2014Lesedauer: 2 Min.
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Hartz 4-Freibetrag richtig berechnen.Vergrößern des Bildes
Hartz 4-Freibetrag richtig berechnen. (Quelle: imago-images-bilder)

Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit vermelden in den letzten Jahren einen Rückgang der Zahlen beim Arbeitslosengeld 2 (ALG 2). Wenn Sie sich nicht ausschließlich auf die Leistungszahlungen verlassen möchten oder können, beachten Sie einige Regeln zum Hartz 4-Freibetrag.

Hartz 4-Anspruch und anrechnungsfreies Vermögen

Wenn Sie bei Arbeitslosigkeit Hartz 4-Leistungen beziehen möchten, müssen Sie zunächst nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder Privatvermögen zu bestreiten. Allerdings gibt es einen Hartz 4-Freibetrag, den Sie anrechnungsfrei behalten dürfen. Leben mehrere Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft, also einem gemeinsam geführten Haushalt, gilt dieser Betrag für jede Person gesondert. Ein Erwachsener darf sich so bis zu 9.750 Euro eigenes Vermögen als Hartz 4-Freibetrag anrechnen lassen.

Hartz 4-Freibetrag auch in Form von privatem Schonvermögen

Bedenken Sie, dass unabhängig von bestehenden Vermögenswerten einige Posten unter dem sogenannten Schonvermögen zusammengefasst werden, das insgesamt anrechnungsfrei ist. Hierzu zählen Verträge zur privaten Altersvorsorge wie die Riesterrente , Ansprüche auf Schmerzensgeld, eine angemessene Haushaltseinrichtung und ein der Situation angepasstes Auto, das maximal 7.500 Euro kosten darf. Ebenfalls weitgehend unbekannt ist die Tatsache, dass sogar Hauseigentum unter gewissen Voraussetzungen und in angemessener Größe bei der Berechnung der Ansprüche nach Hartz 4 nicht angerechnet wird.

Grundfreibetrag und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Ein weiterer wichtiger Hartz 4-Freibetrag ist der sogenannte Grundfreibetrag. Demnach dürfen Sie bis zu 100 Euro brutto pro Monat hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung auf den Leistungsbetrag nach ALG 2 erfolgt. Möchten Sie mehr verdienen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bezüge mit einem Minijob aufzustocken. Die Verdienstgrenze wurde hier zum Jahre 2013 von 400 auf 450 Euro erhöht. „Zusätzlich bleiben 20 % des über 100,00 € bis einschließlich 1000,00 € liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei“, so die Bundesagentur für Arbeit. Bedenken Sie dabei die zusätzlichen neuen Vorteile bei Minijobs: Ab sofort sind diese nämlich sozialversicherungspflichtig. Über Ihren Arbeitgeber sind Minijobber damit kranken- und rentenversichert .

Freibeträge bei Nebeneinkommen

Wenn Sie während des Hartz 4-Bezugs die Verdienstgrenzen des Minijobs mit 450 Euro und des Minijobs mit 800 Euro überschreitet und so einen Nebenverdienst von bis zu 1.500 Euro brutto erlangen, können Sie zehn Prozent hiervon anrechnungsfrei behalten, der restliche Betrag wird auf die ALG-Leistungen angerechnet. Leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft, müssen Sie eine Gesamtbetrachtung aller Mitglieder vornehmen.

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