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Der Ausbildungsvertrag: Rechte und Pflichten


Rechte und Pflichten
Der Ausbildungsvertrag regelt den Ausbildungsablauf

rb (TP)

Aktualisiert am 11.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Im Ausbildungsvertrag werden die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner definiert. Ein Ausbildungsvertrag muss immer schriftlich abgeschlossen werden, die elektronische Form ist hier nicht gestattet. Was Sie beim Thema Ausbildungsvertrag außerdem unbedingt beachten müssen, erfahren Sie hier!

Das regelt der Vertrag über Ihre Ausbildung

Im Ausbildungsvertrag wird das Rechtsverhältnis zwischen dem ausbildenden Betrieb und dem Auszubildende dokumentiert. Neben Ihren persönlichen Daten enthält der Vertrag alle relevanten Informationen zum Ausbildungsverhältnis. Dazu gehören unter anderem

  • Art des Ausbildungsberufs
  • Beginn und Ende der Ausbildungszeit
  • wöchentliche beziehungsweise tägliche Arbeitszeit
  • zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung
  • Höhe des monatlichen Ausbildungsentgelts, gestaffelt nach Ausbildungsjahren
  • Urlaubsansprüche
  • Probezeit
  • die Voraussetzungen, unter denen es möglich ist, einen Ausbildungsvertrag zu kündigen.

Außerdem können Hinweise auf außerbetriebliche Ausbildungszeiten oder Tarifverträge beziehungsweise Betriebs- oder Dienstanweisungen enthalten sein.

So wird Ihr Ausbildungsvertrag rechtsgültig

Rechtsgültig ist der Vertrag erst, wenn er von der zuständigen Industrie- und Handels- beziehungsweise Handwerkskammer geprüft und ins Ausbildungsverzeichnis eingetragen wurde.

Der Ausbildungsbetrieb erhält ein mit einer Prüfnummer registriertes Exemplar zurück. Die zuständigen Kammern sind auch dafür verantwortlich, den Betrieb zu kontrollieren, ob das Erreichen Ihres Ausbildungsziels gewährleistet wird.

Das darf nicht im Ausbildungsvertrag stehen

Es gibt Inhalte, die im Vertrag über Ihr Ausbildungsverhältnis nicht stehen dürfen. Einen Vertrag mit folgenden Inhalten oder Zusätzen sollten Sie deshalb auf keinen Fall unterschreiben:

  • Die Verpflichtung, nach Beendigung der Ausbildung auf jeden Fall im Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten.
  • Das Verbot, den erlernten Beruf in einem anderen Unternehmen auszuüben.
  • Das Verlangen einer Entschädigungszahlung für die Ausbildungszeit.
  • Die Verpflichtung, Vertragsstrafen bei vorzeitiger Beendigung oder Kündigung des Ausbildungsverhältnisses zu bezahlen.
  • Schadenersatzansprüche gegen den Betrieb von vornherein auszuschließen.

Solche Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag sind nach § 12 Berufsbildungsgesetz ungültig und stehen deshalb in keinem seriösen Ausbildungsvertrag.

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