t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesArbeitsmarkt

Ausbildung: Gehalt unterliegt spezifischen Regelungen


Ausbildung
Ausbildung und Gehalt gehören zusammen

aa (TP)

Aktualisiert am 15.04.2014Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Sie möchten eine Ausbildung beginnen und wägen noch zwischen verschiedenen Berufen ab? Dann kann die Höhe der Ausbildungsvergütung den entscheidenden Anstoß geben, sich für ein spezielles Berufsfeld zu entscheiden. Hier erfahren Sie, wie hoch das Gehalt für Ihre angestrebte Ausbildung ausfallen kann.

Ausbildung: Gehalt laut Ausbildungsvertrag

Maßgebend für Ihre Ausbildungsvergütung ist der Ausbildungsvertrag. Der Gesetzgeber regelt über das Berufsbildungsgesetz, dass für Ihre Ausbildung das Gehalt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden muss. Die Höhe ist branchenabhängig, wobei oftmals Tarifvereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zugrunde liegen. Ist Ihr Ausbildungsbetrieb tariflich über den Arbeitgeberverband gebunden, gelten für Ausbildung und Gehalt vertraglich vereinbarte Vergütungen.

Liegt keine Bindung zum Tarifvertrag vor oder wird dieser nicht freiwillig vom Betrieb übernommen, muss Ihre Ausbildungsvergütung wenigstens 80 Prozent der tariflichen Vereinbarung entsprechen. Unter anderem legen Stellen wie die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer Richtwerte für die Ausbildungsvergütung fest. Sie sollten bereits beim Vorstellungsgespräch klären, wie hoch das Gehalt für Ihre Ausbildung ausfällt.

Ausbildungsvergütung: branchenabhängiges Gehalt für Azubis

Generell gilt, dass Sie als Azubi in handwerklichen Berufen weniger Gehalt bekommen als es im Handel, der Industrie oder im Öffentlichen Dienst der Fall ist. So erhalten beispielsweise Justizfachangestellte im ersten Ausbildungsjahr rund 800 Euro, während ein Bäckerlehrling diese Vergütung nicht einmal im dritten Lehrjahr erhält.

Laut Statistik des Bundesinstituts für Berufsbildung liegen folgende Ausbildungsberufe im unteren Segment der Ausbildungsvergütung (drittes Ausbildungsjahr):

  • Friseur (567 Euro)
  • Glaser (660 Euro)
  • Maler (665 Euro)
  • Bäcker (670 Euro)
  • Fahrzeuglackierer (709 Euro)
  • Koch (757 Euro).

Ausbildung: Gehalt im gehobenen Bereich

Sie suchen einen Ausbildungsplatz mit einer besonders hohen Ausbildungsvergütung? Dann gehören folgende Berufe zu denen mit Top-Gehältern von durchschnittlich rund 1.000 Euro:

  • Beton- und Stahlbetonbauer
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Rohrleitungsbauer
  • Straßenbauer
  • Zimmermann
  • Stukkateur
  • Kanalbauer
  • Trockenbaumonteur.
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website