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Arbeitslosengeld nach der Ausbildung: Diese Chancen haben Sie


Diese Regeln gelten
Nach der Ausbildung arbeitslos? So viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu


Aktualisiert am 03.12.2020Lesedauer: 2 Min.
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Auszubildender an einer Werkzeugmaschine (Symbolbild): Als Azubi in einem Betrieb hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld.Vergrößern des Bildes
Auszubildender an einer Werkzeugmaschine (Symbolbild): Als Azubi in einem Betrieb hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. (Quelle: Rupert Oberhäuser/imago-images-bilder)

Wenn

Nach der Ausbildung in einen Beruf starten: So sollte es eigentlich sein. Doch es kann immer anders kommen – etwa wenn Ihr Betrieb finanzielle Probleme hat.

Wenn Sie nach der Ausbildung nicht übernommen werden oder nicht sofort einen Job finden, können Sie sich bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos melden sowie Arbeitslosengeld (ALG) beantragen. t-online erklärt, was Sie hierbei beachten sollten, wann Sie einen Anspruch aufs Arbeitslosengeld erlangen und was Sie tun können, wenn Ihr Arbeitslosengeld zu gering für Ihren Lebensunterhalt ausfällt.

Wann habe ich nach meiner Ausbildung Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die meisten Auszubildenden befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, zahlen also in die Arbeitslosenversicherung ein. Damit erwerben Sie automatisch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Das ist aber nur bei einer dualen Berufsausbildung der Fall, auch betriebliche Ausbildung genannt. Bei einer rein schulischen Ausbildung zahlen Azubis nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und haben dementsprechend keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Einen Anspruch auf ALG I erwerben Azubis generell nur, wenn sie mindestens ein Jahr lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das nennt man auch Bemessungszeitraum. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt dann ein Jahr.

Gut zu wissen: Sie haben auch Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Sie eine Ausbildung abgebrochen haben, aber mindestens ein Jahr lang beschäftigt waren. Beachten Sie aber, dass Ihnen eine Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld droht, sofern Sie den Abbruch der Ausbildung selbst verschuldet haben.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach der Ausbildung?

Nach einer Berufsausbildung beträgt das Arbeitslosengeld für Bezieher ohne Kinder etwa 60 Prozent vom Nettoverdienst der vergangenen zwölf Monate in der Ausbildung. Mit einem Kind erhalten Sie etwa 67 Prozent des letzten Nettoverdienstes.

Nach dem Jahr Bezugsdauer haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"). Das soll aber nur Ihren Lebensunterhalt sichern und bemisst sich etwa nach Ihrem Bedarf – also etwa Kosten für Ernährung, Kleidung, Energie oder Miete. ALG II fällt oft niedriger aus als ALG I.

Wie kann ich mein Arbeitslosengeld aufbessern?

Auszubildende verdienen häufig weniger als 1.000 Euro pro Monat, sodass auch das Arbeitslosengeld in Höhe von 60 Prozent der letzten Ausbildungsvergütung sehr niedrig ausfällt. Bei einem Azubi-Nettogehalt von 600 Euro läge das Arbeitslosengeld I etwa bei 360 Euro.

Wenn das Arbeitslosengeld I nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreichen sollte, können Sie es mit ALG II aufstocken. Wenden Sie sich hierzu an die zuständige Arbeitsagentur.

Wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern, sondern in einer eigenen Wohnung oder WG leben, können Sie ein ergänzendes Wohngeld beantragen – sofern das ALG I Ihre Lebenshaltungskosten nicht deckt. Dabei richtet sich die Höhe des Wohngeldes nach dem Arbeitslosengeld.

Ehemalige Azubis mit ALG I können sich zudem etwas dazu verdienen: Sie dürfen allerdings nur maximal 14 Stunden in der Woche arbeiten. 165 Euro des monatlichen Netto-Hinzuverdienstes werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesagentur für Arbeit
  • azubi-azubine.de
  • karriere.unicum.de
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