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Werkstudent: Was ist der Unterschied zu Studentenjobs?


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Werkstudent: Worauf müssen Sie bei einer Nebentätigkeit achten?

kd (TP)

Aktualisiert am 09.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Viele Studenten sind neben ihrem Studium auf einen Nebenjob angewiesen. Viele arbeiten in einem Minijob, andere sind freiberuflich tätig. Die wohl attraktivste Nebentätigkeit ist jedoch die als Werkstudent. Doch was ist das überhaupt und was müssen Sie als Werkstudent beachten?

Was ist ein Werkstudent?

Ein Job für Werkstudenten unterscheidet sich in mehreren Aspekten von einem normalen Studentenjob. Er ist auch nicht mit einem Minijob vergleichbar, bei dem Sie nur bis zu 450 Euro monatlich verdienen können. Formal handelt es sich bei einem Job als Werkstudent um eine Nebentätigkeit.

Allerdings binden Studenten und Arbeitgeber das Studium in den Job ein. Werkstudenten arbeiten daher in der Regel in Bereichen, die ihrem Studium entsprechen. Dabei sammeln sie Erfahrungen und knüpfen erste Kontakte für Praktika oder für eine spätere Vollzeitbeschäftigung.

Oft arbeitet man als Werkstudent über einen längeren Zeitraum in einem Unternehmen und durchläuft mehrere Abteilungen. Dies ist nicht nur für Studenten ein großer Vorteil, sondern kommt auch den Arbeitgebern entgegen, die nicht ständig neue Mitarbeiter einarbeiten müssen.

Arbeitszeit als Werkstudent

Der Gesetzgeber beschränkt die mögliche Arbeitszeit von Werkstudenten auf 20 Wochenstunden. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. So können Sie in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr arbeiten. Insgesamt dürfen Sie jährlich in bis zu 26 Wochen mehr als 20 Wochenstunden tätig sein. Erst dann erlischt Ihr Status als Werkstudent.

Sozialversicherungen als Werkstudent

Da es sich um eine Nebentätigkeit als Student handelt, sind Sie von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das heißt, dass Sie weiterhin über Ihre Eltern oder eine studentische Krankenversicherung abgesichert sind. Dies ist einer der Gründe, warum Unternehmen gerne Werkstudenten einstellen: Sie sind dank fehlender Sozialversicherungsbeiträge günstiger. Lediglich in der Rentenversicherung sind Sie als Werkstudent versicherungspflichtig und zahlen bereits Beiträge für Ihre spätere Rente.

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