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Abendstudium trotz Krankschreibung: Kündigung ist unwirksam


Kündigung unwirksam
Studieren trotz Krankschreibung möglich

Von dpa
Aktualisiert am 27.02.2017Lesedauer: 1 Min.
Symbolbild: Krank studieren.Vergrößern des BildesSymbolbild: Krank studieren. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Arbeitnehmer dürfen unter Umständen auch dann zum Abendstudium gehen, wenn sie krankgeschrieben sind. Das gilt dann, wenn ihre Genesung durch den Besuch des Abendstudiums nicht beeinträchtigt wird.

Auf diese Konkretisierung des Arbeitsrechts weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 1714/16).

In dem verhandelten Fall wehrte sich eine Frau gegen ihre Kündigung - mit Erfolg. Die Arbeitnehmerin machte mit Wissen und Billigung des Arbeitgebers seit September 2015 ein Abendstudium in Betriebswirtschaftslehre. Dafür besuchte sie zwei- bis dreimal wöchentlich etwa dreistündige Abendkurse in der Verwaltungsakademie.

Vom 1. Dezember 2015 bis 15. Januar 2016 war die Frau aufgrund von schmerzhaften Hüftproblemen arbeitsunfähig erkrankt. Trotzdem ging sie zu ihrem Abendstudium. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er ihr. Die Frau klagte dagegen.

Autofahren mit Hüftproblemen

Das Gericht gab der Frau Recht, denn es sah keinen Anlass für die Kündigung. Der Besuch der abendlichen Vorlesungen beeinträchtige nicht ihre Genesung. In ihrem Job müsse die Frau zum Teil 250 Kilometer über mehrere Stunden mit dem Auto fahren - was bei Hüftprobleme eine große gesundheitliche Belastung darstellt.

Bei dem Abendstudium konnte sie dagegen die Verwaltungsakademie mit dem Auto in sieben Minuten erreichen und bei Schmerzen jederzeit die Vorlesung verlassen. Auch habe der Arzt bestätigt, dass das Abendstudium den Genesungsverlauf nicht beeinträchtige. Daher spreche nichts dafür, dass die Erkrankung vorgetäuscht sei oder das Verhalten der Frau den Heilungsverlauf beeinträchtigt habe.

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