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Arbeiten hinter Gittern: So viel verdienen Gefangene


Zwischen Resozialisierung und Rentabilität
Arbeiten hinter Gittern: So viel verdienen Gefangene

dpa, Linda Vogt

Aktualisiert am 03.04.2018Lesedauer: 4 Min.
Ein Mitarbeiter der Justiz beaufsichtigt Häftlinge im Elektronikbetrieb der Justizvollzugsanstalt: Strafgefangene sind keine Arbeitnehmer, sie stehen in einem Sonderrechtsverhältnis.Vergrößern des BildesEin Mitarbeiter der Justiz beaufsichtigt Häftlinge im Elektronikbetrieb der Justizvollzugsanstalt: Strafgefangene sind keine Arbeitnehmer, sie stehen in einem Sonderrechtsverhältnis. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-bilder)
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Elektroteile zusammenschrauben oder Gärtnern: In den meisten deutschen Gefängnissen ist Arbeit für die Häftlinge Pflicht. Doch sie bekommen nur einen Bruchteil des Mindestlohns gezahlt. Auch andere Arbeiterrechte gelten für sie nicht.

An einer Werkbank fädelt Sebastian Stein einen gelben Draht in den Schaltkasten. Der Elektroniker hat vor einigen Jahren seine Ausbildung in demselben Betrieb abgeschlossen, in dem er nun die Metallschnur einsetzt. Für den 33-Jährigen, der seinen richtigen Namen nicht nennen will, ein herber Rückschlag – er ist zurück in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim. In Bayerns Gefängnissen ist, wie in zwölf anderen Bundesländern, Arbeit für die Strafgefangenen Pflicht.

Keine Gitter, keine Glasscheibe trennt die beiden Meister, die im Elektrobetrieb II der JVA verantwortlich sind, von den Gefangenen. Wolfgang Lacher hat seinem ehemaligen Auszubildenden Stein hier in zwei Jahren beigebracht, wie man Schaltpläne liest und Stromkreise baut. Mit Gesellenbrief ging es nach draußen, bis zum nächsten "Ausrutscher" – Stein blickt entschuldigend zu seinem Vorgesetzten. Resozialisierung vorerst gescheitert; in den "Elektro II" ist eine gut ausgebildete Arbeitskraft zurückgekehrt. 15 Gefangene produzieren dort ausschließlich für externe Unternehmen, Schaltkästen für einen Fahrstuhlhersteller beispielsweise.

Für diese Betriebe arbeiten Häftlinge

Viele Häftlinge arbeiten in deutschen Gefängnissen für gewerbliche Auftraggeber. Im Saarland, wo der Großteil der Gefangenen in Fremdbetrieben beschäftigt ist, erbringen diese etwa für die Automobilzuliefer- und Luftfahrtindustrie Teilleistungen, wie das dortige Justizministerium mitteilt. In Niedersachsens Gefängnissen werden rund 33 Prozent des Umsatzes mit Unternehmerkunden erzielt.

Man könne gar nicht alle Aufträge annehmen, erzählt der Leiter der JVA Kaisheim, Peter Landauer. "Werbemaßnahmen haben wir mittlerweile eingestellt." Schusterei, Schlosserei, Gärtnerei und die anderen Betriebe haben im vergangenen Jahr mehr als vier Millionen Euro erwirtschaftet. In allen bayerischen Gefängnissen betrug der Umsatz 41,5 Millionen Euro.

So viel verdienen Gefangene

Die Gefangenen bekommen für die Pflichtarbeit zwischen 9,87 und 16,44 Euro ausbezahlt – am Tag. In den anderen Bundesländern sind die Zahlen ähnlich. In den Strafvollzugsgesetzen der Länder ist festgeschrieben, dass die Vergütung 9 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Jahr beträgt. 2018 liegt sie bei 13,15 Euro. Je nach Arbeit wird mehr oder weniger dieses Grundwerts ausgezahlt. Die Abstufungen variieren von Bundesland zu Bundesland leicht.

"Viel zu wenig", sagt Martina Franke von dem nicht rechtsfähigen Verein Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO). "Die Gefangenen kleben ja nicht mehr nur Tütchen zu und stecken Kugelschreiber zusammen." Die Vereinigung, die 2014 in der Berliner JVA Tegel gegründet wurde und von den Haftanstalten nicht anerkannt wird, fordert den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde auch hinter Gittern.

Mindestlohn wird nicht eingehalten

Strafgefangene sind keine Arbeitnehmer, sie stehen in einem Sonderrechtsverhältnis. Auf dieser Basis ist die Nichteinhaltung des Mindestlohns für einen Häftling möglich. Auch die Gewerkschaft Verdi argumentiert so. "Nicht er selbst, sondern der Staat entscheidet, was er wie und wo und unter welchen Bedingungen zu tun hat", erklärt der Leiter der Verdi-Rechtsabteilung, Jens Schubert.

Beschäftigung, Ausbildung und Arbeitstherapie sollen einen Weg in den freien Arbeitsmarkt ebnen, zurück in die Gesellschaft. Der Freiheitsentzug ist die Strafe – die Arbeit soll es nicht sein. "Es geht nicht darum, Löcher zu graben und wieder zuzuschütten", so Anstaltsleiter Landauer.

"Der Staat zahlt drauf"

417 Millionen Euro kostete Bayern der Strafvollzug im vergangenen Jahr, für einen einzelnen Gefangenen waren das nach Rechnung des Justizministeriums etwa 104 Euro pro Tag. In Hamburg kalkuliert man bei voller Auslastung mit rund 132 Euro. "Der Staat zahlt drauf", so Torge van Schellenbeck. Er leitet die Vollzugsaufsicht und -gestaltung in Hamburg. "Dass wir Personalkosten nicht durch die Arbeit der Gefangenen tilgen können, liegt auf der Hand." Zudem müssen die Inhaftierten nicht für Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung zahlen.

Ob im Knast so effizient wie draußen produziert werden kann, ist fraglich. Zumal die Arbeitstage durchbrochen sind: Gefangene gehen zur Therapie, bekommen Besuch oder treffen Geistliche. Die Produktivität liegt laut Bayerns Justizministerium im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft bei etwa 20 Prozent.

"Manche müssen wir überhaupt erst daran gewöhnen, in der Früh aufzustehen, acht Stunden an einem Arbeitsplatz durchzuhalten und auf das zu hören, was ein Meister sagt", erzählt Anstaltsleiter Landauer. In der ersten Phase arbeiten die Gefangenen mit Ton, die Materialkosten sind günstig. Manche können nach einigen Monaten in einen Betrieb eingegliedert werden. Andere holen einen Schulabschluss nach.

Bei längeren Haftstrafen droht Altersarmut

Je mehr Zeit vergehe, umso schwerer falle der Weg zurück ins selbstständige Leben, sagt Rolf Keicher. Er ist bei der Diakonie für die Straffälligenhilfe zuständig. Zumal für die Gefangenen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wird. "In der Folge entsteht natürlich Altersarmut, gerade bei längeren Haftstrafen", kritisiert Keicher.

Dabei wurde in das Bundesstrafvollzugsgesetz 1976 die Vorschrift aufgenommen, auch Strafgefangene in die Rentenversicherung einzubeziehen. Die Einzelheiten sollten in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Doch das steht seit mehr als 40 Jahren aus. Weiterhin reißt jedes Jahr in Haft eine Lücke ins Rentenkonto – trotz acht Stunden Arbeit am Tag.

Um 16.00 Uhr ist Schluss im "Elektro II". Für Sebastian Stein und seine Kollegen gehört zur Feierabendroutine der Metalldetektor. Dann kehrt der 33-Jährige zurück in seine Zelle.

Verwendete Quellen
  • dpa
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