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Private Entsorger wollen gegen Abfall-Rollgriff der Kommunen klagen


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Private Entsorger wollen gegen Abfall-Rollgriff der Kommunen klagen

dpa-afx, dpa, t-online, dpa-AFX, dpa

Aktualisiert am 09.02.2012Lesedauer: 2 Min.
Städte und private Entsorger streiten um MüllVergrößern des BildesStädte und private Entsorger streiten um Müll (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Kommunen können sich künftig bevorzugte Zugriffsrechte auf lukrativen Abfall sichern. Darauf haben sich Bund und Länder beim neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz geeinigt. Das Nachsehen hätten die privaten Entsorger - und die drohen deshalb mit einer Klage. Bei dem Gesetz geht es um viel Geld. In Deutschland werden bereits 13 Prozent der Rohstoffe durch recycelte Abfälle ersetzt. Die Branche macht in Deutschland bis zu 50 Milliarden Euro Umsatz.

Um einen Zuschlag etwa für Papiersammlungen zu bekommen, muss demnach die Sammel- und Verwertungsleistung des gewerblichen Sammlers "wesentlich leistungsfähiger" sein als das Angebot des kommunalen Entsorgungsträgers. Finanzielle Dinge sollen bei der Entscheidung keine Rolle spielen. Bundesrat und Bundestag müssen dem Ergebnis nun noch zustimmen - dies gilt aber eher als Formsache.

EU will eigentlich den Wettbewerb stärken

Zusätzlich gibt es eine Protokollerklärung der Regierung: Binnen eines Jahres soll geprüft werden, ob beim Kreislaufwirtschaftsgesetz EU-Vorgaben für eine "Stärkung des Wettbewerbs und eine Verbesserung der Qualität und Quantität des Recyclings" erreicht worden sind.

Mit Blick auf das noch zu erarbeitende Wertstofftonnengesetz bekennt sich die Regierung ebenfalls zu einem fairen Wettbewerb zwischen Kommunen und privaten Entsorgern. Mit einer Wertstofftonne sollen spätestens ab 2015 jährlich sieben Kilo pro Einwohner zusätzlich an Wertstoffen erfasst werden, statt im Hausmüll zu landen.

Privatwirtschaft droht mit Klage

Der FDP-Umweltpolitiker Horst Meierhofer begrüßte die Einigung: "Wir wollten Privaten immer dann die Tür öffnen, wenn sie besser sind. Rot-Grün wollte die private Recyclingwirtschaft komplett ausschließen." So gesehen sei das Ergebnis inklusive der Protokollerklärung ein gangbarer Weg.

Die Privatwirtschaft droht hingegen mit einer Klage. "Wenn das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz so kommt, werden wir definitiv klagen", sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), Peter Kurth. Den Kommunen gehe es statt um Recycling um eine Auslastung ihrer Verbrennungsanlagen, argumentiert die Branche.

Bundeskartellamt will Private lieber stärken

Das Bundeskartellamt warnte vor einem "Monopolrecht der Kommunen" bei der Müllentsorgung. "Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber der gewerblichen Müllsammlung so viele Steine in den Weg legt", sagte Behördenpräsident Andreas Mundt der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Es gehe nicht darum, die Kommunen aus dem System zu drängen. "Aber mehr Wettbewerbsdruck durch private Konkurrenz würde bald zu niedrigeren Müllgebühren und einem größeren Serviceangebot führen."

"Wir glauben nicht, dass die faktische Monopolisierung der Einsammlung von Sekundärrohstoffen mit dem Europarecht vereinbar ist und sie ist auch weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll." Das Gesetz sei eine Enttäuschung, so solle die Recyclingquote bei Hausabfällen nur von 64 auf 65 Prozent gesteigert werden. Die von der EU-Kommission geforderte Bevorzugung der Wiederverwertung vor der Verbrennung finde sich hier nicht wieder. "Das ist bestenfalls der Status Quo, vermutlich sogar ein Rückschritt", sagte Kurth.

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