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Sondereinstufung - Fahrpraxis sorgt für Vergünstigungen


Sondereinstufung: Fahrpraxis sorgt für Vergünstigungen

jb (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 2 Min.
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Grundsätzlich ist die Schadenfreiheitsklassen-Einstufung einer Kfz-Versicherung klar geregelt. Immer mehr Versicherer bieten jedoch auf Anfrage Sondereinstufungen an, bei denen beispielsweise Fahranfänger unter bestimmten Voraussetzungen zu deutlich günstigeren Konditionen versichert werden können.

Besonders Fahranfänger können sparen

Im Rahmen solcher Sondereinstufungen weichen die Versicherer von ihren eigenen Tabellen in begründeten Einzelfällen ab. Beispiel Fahranfänger: Wer noch keine Fahrpraxis vorweisen kann, wird in der Regel in der Klasse 0 eingestuft. Diese entspricht einem Beitragssatz von bis zu 230 Prozent und ist unterm Strich immens kostspielig. Um eine solche Einstufung zu vermeiden, hat der Fahranfänger zwei Möglichkeiten: Er kann einen Verwandten bitten, den eigenen Wagen als Zweitwagen bei sich mitzuversichern oder sich nach einer Sondereinstufung erkundigen.

Fahrpraxis und Kundenhistorie werden belohnt

Die Sondereinstufung kann von der Kfz-Versicherung von Fall zu Fall gewährt werden . Hierbei belohnt die Versicherungsgesellschaft gesondert erlangte Fahrpraxis – beispielsweise durch begleitetes Fahren – mit einer besseren Klasse. Auch sind Sondereinstufungen möglich, wenn bereits die Fahrzeuge der Eltern bei derselben Versicherung Vertragsgegenstand sind.

Nicht selten kann der Fahranfänger unter solchen Voraussetzungen in der Schadenfreiheitsklasse S (155 Prozent) oder gar 1/2 (140 Prozent) beginnen, was eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro bedeutet. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass die Sondereinstufung nur für Verträge Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung gewährt wird – wechseln Sie später zu einem anderen Versicherungsunternehmen, wird dieses die Sondereinstufung ihres Vorläufers nicht übernehmen.

Sondereinstufung nach Trennung

Ein anderes klassisches Beispiel ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung nach einer Ehetrennung: Oftmals wird das Fahrzeug der Frau über den Ehemann versichert, so dass diese mit der Zeit keine schadenfreien Jahre sammeln kann. Kommt es zur Trennung, wird die Frau trotz jahrelanger Fahrpraxis bei der Kfz-Versicherung als Fahranfängerin behandelt. Auch in einem solchen Fall sollten Sie nach einer Sondereinstufung fragen und belegen, dass Sie bereits über eine Fahrpraxis verfügen, die sich über einen bestimmten Zeitraum streckt. (Fahrerschutzversicherung: Lohnt der zusätzliche Schutz?)

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