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Produkthaftpflichtversicherung bei fehlerhaften Waren


Haftpflichtversicherung
Produkthaftpflichtversicherung greift bei fehlerhaften Waren

md (CF)

Aktualisiert am 23.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Für Unternehmen, die Waren herstellen, ist die Produkthaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Police schützt vor Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Produkte.

Haftpflichtversicherung übernimmt Schadensersatz

Das Produkthaftungsgesetz legt klar fest: Wer ein fehlerhaftes Produkt herstellt, muss für die Folgen haften. Das kann für die betroffene Firma sehr hohe finanzielle Forderungen bedeuten, die das Unternehmen im Zweifel finanziell überfordern. Eine Insolvenz könnte die Folge sein. Dieses Risiko ist für einen Betrieb natürlich nicht zu verantworten. Daher gibt es die Produkthaftpflichtversicherung, die im Fall des Falles für die entstandenen Schäden aufkommt. Die erforderliche Deckungssumme unterscheidet sich von Branche zu Branche erheblich und sollte daher mit der Versicherung individuell verhandelt werden. Üblich sind zwei Millionen Euro für Personenschäden, eine Million Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden. (Schadensersatz: Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung?)

Fehlerhaftes Produkt für Endverbraucher

Ein Baustein der Produkthaftpflichtversicherung bewahrt Unternehmen vor Forderungen von privaten Endverbrauchern. Wenn Sie ein fehlerhaftes Produkt kaufen und sich bei dessen Gebrauch verletzen oder mit dem Produkt Schaden anrichten, ist in vielen Fällen der Hersteller des Artikels haftbar. Auch wenn durch den Einsatz des fehlerhaften Produkts das Vermögen eines Dritten geschädigt wird, kann dieser sich bei der Herstellerfirma schadlos halten. Die Haftung kann auch noch nach Jahren eintreten, sodass eine Produkthaftpflichtversicherung für produzierende Unternehmen unumgänglich ist. Ansonsten hinge permanent das Damoklesschwert millionenschwerer Forderungen über der Firma. Einen Fehler in der Herstellung kann es schließlich immer einmal geben.

Güter zur Weiterverarbeitung: Auch hier ist Haftpflicht sinnvoll

Viele Unternehmen stellen keine Waren her, die direkt an Endkunden verkauft werden. Sie produzieren vielmehr Güter, die andere Betriebe weiterverarbeiten. In diesem Fall können Fehler besonders teuer werden. Denn wenn das Zwischenprodukt Fehler und Mängel hat, kann auch das Endprodukt unbrauchbar oder mangelhaft sein. Auch in einem solchen Fall kann eine Haftpflichtversicherung den Hersteller des ersten fehlerhaften Produktes vor hohen finanziellen Forderungen bewahren.

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