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Die Schaden-Ausfalldeckung: Absicherung der Existenz


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Die Schaden-Ausfalldeckung: Absicherung der Existenz

mb (CF)

Aktualisiert am 28.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Die Schaden-Ausfalldeckung ist eine oftmals gegen Aufpreis angebotene Zusatzleistung, die Sie zum Grundschutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung dazu buchen können. Im Gegensatz zu vielen anderen zumeist unnötigen Zusatzleistungen wie beispielsweise der Glasversicherung gilt die Schaden-Ausfalldeckung mittlerweile als unabdingbarer Bestandteil der privaten Existenzabsicherung.

Ausfalldeckung ersetzt Schaden bei Zahlungsunfähigkeit der Gegenseite

Eine private Haftpflichtversicherung sichert Sie bekanntlich gegen sämtliche Schäden ab, die Sie oder die in Ihrer Versicherung mitversicherten Personen (Partner, Ehepartner, Kinder, Hausangestellte etc.) dritten Personen zufügen. Eine Absicherung von Schäden, die wiederum Ihnen persönlich zustoßen, erfolgt jedoch nicht. In Konstellationen, bei denen der Schadensverursacher nicht über eine eigene private Haftpflichtversicherung verfügt sowie ansonsten privat zahlungsunfähig ist, bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen.

Rechtskräftiger Titel als Grundvoraussetzung der Ausfalldeckung

Genau an dieser Stelle springt die Schaden-Ausfalldeckung – häufig auch als „Forderungsausfall-Versicherung“ bezeichnet – in die Bresche: Eine solche Zusatzpolice mindert das Risiko, eigene Schadensersatzforderungen gegenüber einer dritten Person nicht eingelöst zu bekommen. Die Ausfalldeckung tritt in einem solchen Extremfall anstelle der nicht vorhandenen, gegnerischen Haftpflichtversicherung ein und steht für Ihren Schaden sowie etwaige Folgekosten gerade. Allerdings sind dafür verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen: So muss gegen den zahlungsunfähigen Schadensverursacher ein rechtskräftiger Titel erworben sein. Sofern die damit in Gang gesetzte Vollstreckung schließlich erfolglos bleibt, wird die Ausfalldeckung tatsächlich ausbezahlt. Weiterhin legt die Haftpflichtversicherung Mindest- und Maximalbeträge fest. Im Klartext: Der ausgefallene Schadensersatz wird erst ab einer bestimmten Mindestsumme sowie bis zu einer bestimmten Maximalhöhe getragen.

Beachten Sie, dass die Schaden-Ausfalldeckung heute bei vielen Haftpflichtversicherungen bereits inklusive ist. Ob dies auch bei Ihrer Police der Fall ist, entnehmen Sie Ihren Versicherungsbedingungen. (Schadensersatz: Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung?)

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