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Neuwert und Zeitwert bei der Haftpflichtversicherung


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Neuwert und Zeitwert bei der Haftpflichtversicherung

cr (CF)

Aktualisiert am 28.02.2012Lesedauer: 1 Min.
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Sofern im Rahmen einer Haftpflichtversicherung ein Sachschaden reguliert wird, kommen schnell die Begriffe "Neuwert" und "Zeitwert" ins Spiel. Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung bezeichnen diese den ursprünglichen Anschaffungswert sowie den aktuellen, durch Gebrauch, Verschleiß und eventuelle Schäden geminderten Wert einer Sache.

Neuwert ist der Ausgangspunkt der Regulierung

Grundsätzlich ersetzt die Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert einer Sache – verständlich, würde sie anderweitig doch verstärkt zum Versicherungsbetrug anregen. Der Zeitwert ist wohlgemerkt nicht der Wiederbeschaffungswert einer Sache und schon gar nicht der Neupreis, sondern der Wert des jeweiligen Gegenstands zum Zeitpunkt des Schadens.

Ausgangspunkt der Schadensregulierung ist der Neuwert der zugrunde gelegten Sache, den Sie beispielsweise mit dem ursprünglichen Kaufbeleg nachweisen können. Um von diesem Wert zum Zeitwert zu kommen, müsste die Haftpflichtversicherung fortan den natürlichen Verschleiß durch den Gebrauch sowie eventuelle Schäden berücksichtigen – in der Praxis faktisch unmöglich. Daher nimmt die Versicherungsgesellschaft die sogenannte mittlere Nutzungsdauer zur Hand, die konzeptionell mit der Abschreibung von Anlagegegenständen im Rahmen der Steuererklärung vergleichbar ist.

Zeitwert liegt meistens unter dem Wiederbeschaffungswert

Ein einfaches Beispiel: Geht ein 2007 gekaufter Fernseher im Jahr 2010 zu Bruch, wird der Neupreis um eine pauschale, dreijährige Nutzung gemindert. Oftmals liegt der erstattete Zeitwert unter dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert: Technische Geräte beispielsweise können – je nach Qualität, Marke und Modell – nach drei Jahren bereits mehr als die Hälfte ihres Neuwerts eingebüßt haben. Die einzige Ausnahme: Ist der beschädigte Gegenstand nicht älter als sechs Monate, erstatten viele Haftpflichtversicherungen aus Kulanz den Neuwert. Verpflichtet sind sie dazu in der Regel nicht.

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