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Wann Sie die Kfz-Versicherung auch nach dem Stichtag wechseln dürfen


Sonderkündigungsrecht
Wann Sie die Kfz-Versicherung auch nach dem Stichtag wechseln dürfen

Von t-online
15.12.2013Lesedauer: 2 Min.
Erhöht eine Kfz-Versicherung die Tarife, ist auch nach dem Stichtag Ende November ein Wechsel möglichVergrößern des BildesErhöht eine Kfz-Versicherung die Tarife, ist auch nach dem Stichtag Ende November ein Wechsel möglich (Quelle: HUK Coburg)
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Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, deren Laufzeit sich üblicherweise mit dem Kalenderjahr deckt, muss die Kündigung bis zum 30. November einreichen. Weil das Datum in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, ist sogar bis zum 2. Dezember Zeit. Jedoch haben Autofahrer in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. t-online.de sagt, wann ein solcher Anspruch besteht.

Grundsätzlich gilt die Devise: Wenn sich der Beitrag ohne Verschulden des Versicherten erhöht, darf gewechselt werden. Darauf weist das Vergleichsportal Transparo hin. Der Gesetzgeber hilft dem Kunden. Die Rechnung der Versicherung muss einen Hinweis enthalten, ob der neue Beitrag eine Sonderkündigung rechtfertigt.

Bei Erhöhung muss die Rechnung im November eintreffen

Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Rechnungseingang beim Kunden. Erhöht der Versicherer den Beitrag, muss die Rechnung im November beim Kunden eintreffen. Bleiben die Tarife unverändert, kann die Gesellschaft die Beitragsrechnung auch noch im Dezember verschicken.

Ein Anrecht auf einen Wechsel besteht, wenn der Anbieter den Grundbeitrag erhöht. Das bedeutet, der Autofahrer müsste bei konstantem Schadenfreiheitsrabatt und gleichen Leistungen einen höheren Beitrag bezahlen.

Kfz-Versicherung muss Rabattstufe voll weitergeben

Selbst wenn die Endsumme sinkt, dürfen Versicherte unter Umständen kündigen. Das gilt, wenn Kunden einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt erhalten, ihr Beitrag aber nicht um denselben Prozentsatz sinkt.

Ein Wechselrecht gilt zudem, wenn eine Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse den Preisanstieg verursacht. Erhöht sich nur ein Vertragsbestandteil (Haftpflicht oder Kasko) erhöht und ein anderer wird günstiger, hat der Kunde ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Bei fristgerechtem Wechsel auch ohne Police versichert

Übrigens: Wenn späte Versicherungswechsler am 1. Januar noch keine neue Police haben, besteht kein Grund zur Sorge. Der Versicherer verschickt vorab eine Nachricht, dass der Vertrag angenommen wurde. Damit besteht voller Fahrzeugschutz.

Unser Kfz-Versicherungsvergleich in Kooperation mit dem Vermittler transparo nimmt 180 Tarife unter die Lupe und macht es möglich, die gewünschte Versicherung online zu beantragen.

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