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NDR-"Markt": Beschert uns die EU-Bürokratie mehr Ekelfleisch?


Bericht im NDR-Magazin "Markt"
Beschert uns die EU-Bürokratie mehr Ekelfleisch?

Von t-online
Aktualisiert am 14.03.2016Lesedauer: 2 Min.
Eine EU-Vorschrift könnte nach Ansicht von Fleischkontrolleuren dazu führen, dass wieder mehr Ekelfleisch in den Handel kommt.Vergrößern des BildesEine EU-Vorschrift könnte nach Ansicht von Fleischkontrolleuren dazu führen, dass wieder mehr Ekelfleisch in den Handel kommt. (Quelle: NDR)
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Das NDR-Magazin "Markt" berichtet in der aktuellen Ausgabe darüber, wie eine EU-Vorschrift dazu beitragen könnte, dass Ekelfleisch auf dem Teller von Verbrauchern landet. Demnach haben Fleischkontrolleure Alarm geschlagen.

In dem Beitrag geht es darum, dass amtliche Kontrolleure auf Schlachthöfen das Fleisch nur noch in Augenschein nehmen, aber nicht mehr anfassen oder anschneiden dürfen. Diese "visuelle Fleischbeschau" ist seit 2014 in der EU-Verordnung 219 festgeschrieben. Die Regelung soll verhindern, dass Fleischkontrolleure mit ihren Händen oder mit Messern Keime von einem geschlachteten Tier auf ein anderes übertragen.

Kontrolleure: Eiterkeime können übersehen werden

Nun warnen Kontrolleure vor den Folgen der eingeschränkten Fleischbeschau: Eiter und Fäkalkeime könnten leicht übersehen werden.

Dem NDR zufolge haben Kontrolleure von zwei Schlachthöfen im Sendegebiet das zuständige Veterinäramt auf Risiken und Missstände hingewiesen. Die hygienischen Verhältnisse hätten sich "dramatisch verschlechtert" und es würden "etliche Abszesse übersehen", heißt es in einer Vorab-Meldung zum TV-Magazin.

Das Veterinäramt habe die Vorwürfe bestritten und gegenüber der Redaktion von "Markt" betont, dass die "einwandfreie Qualität des Fleisches" gewährleistet sei.

Anschneiden ist nur bei "verdächtigen Schweinen" erlaubt

Eine doppelte Kontrolle soll sicherstellen, dass nur einwandfreies Fleisch in den Handel gelangt. Bei der Lebendbeschau vor der Schlachtung prüfen Veterinäre, ob die Tiere gesund sind. Bei der Fleischbeschau werden einzelne Körperteile und Organe der geschlachteten Tiere untersucht.

Das "Durchtasten und Anschneiden" ist den Kontrolleuren nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. In der EU-Verordnung heißt es: "Die Anwendung dieser manuellen Techniken bei der Fleischuntersuchung sollte auf verdächtige Schweine begrenzt werden, bei denen u. a. durch die Fleischbesichtigung Anomalien festgestellt werden."

Laut NDR halten die Fleischkontrolleure dagegen, dass von den Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen ein größeres Hygiene-Risiko ausgehe. Schlecht bezahlte Akkordarbeiter hätten keine Zeit, Hände und Schürzen zu waschen und Messer zu sterilisieren, heißt es in dem Beitrag.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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