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Unzufrieden mit dem Pflegeheim: Was tun?


Altenpflege
Was tun, wenn Sie unzufrieden mit dem Pflegeheim sind?

kf (CF)

Aktualisiert am 24.11.2014Lesedauer: 2 Min.
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Wenn Sie oder Angehörige unzufrieden mit dem Pflegeheim sind, sollten Sie das Gespräch mit der Heimleitung suchen.Vergrößern des Bildes
Wenn Sie oder Angehörige unzufrieden mit dem Pflegeheim sind, sollten Sie das Gespräch mit der Heimleitung suchen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wer unzufrieden mit dem Pflegeheim ist, weiß häufig nicht, was er dann tun soll. Bei wem kann man sich beschweren und welchen Schritt sollte man als nächstes unternehmen, wenn sich die Situation nicht verbessert? Diese Tipps helfen Ihnen, bei Problemen im Pflegeheim richtig zu handeln.

Unzufrieden mit dem Pflegeheim: Wo beschwere ich mich?

Immer wieder passiert es, dass Patienten unzufrieden mit dem Pflegeheim sind, in dem Sie untergebracht sind. Doch nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch deren Angehörige, die mit der Versorgung oder verschiedenen Rechnungsposten nicht einverstanden sind, brauchen einen Ansprechpartner.

In solchen Fällen ist es wichtig, dass Betroffene wissen, an wen sie sich wenden können, um sich zu beschweren. Rechtsanwältin Katrin Markus empfiehlt in einem Interview mit dem "Senioren Ratgeber", zunächst direkt die Heimleitung anzusprechen. Wer sofort einen Interessensverband wie die BIVA vorschickt, verpasst die Chance, das Problem in einem direkten Gespräch möglichst unkompliziert zu lösen. Tipp: Wer keinen guten Draht zur Heimleitung hat, kann auch die Heimaufsicht um ein klärendes Gespräch bitten.

Probleme richtig angehen: Tipps

Wer den richtigen Ansprechpartner gefunden hat, sollte möglichst sachlich erklären, warum er unzufrieden mit dem Pflegeheim ist. Vor dem Umzug in eine stationäre Einrichtung schließen Pflegebedürftige oder deren Angehörige einen Heimvertrag mit dem Pflegeheim ab. Hierin sollte genau festgehalten sein, welche Leistungen erbracht werden müssen. Im Idealfall wurden hier genaue Vereinbarungen zum Wohnraum, zur Essensverpflegung sowie zur pflegerischen und medizinischen Betreuung gemacht.

Weichen die vorherrschenden Zustände von den getroffenen Vereinbarungen ab, beschweren Sie sich zu Recht und können auf deren Einhaltung pochen. Natürlich ist die Angst groß, dass bei solchen Streitigkeiten die Pflegebedürftigen später die Leidtragenden sind. In einem guten und professionell geführten Pflegeheim sollte Kritik als Chance wahrgenommen werden, die eigene Leistung zu verbessern.

Tipp: Ändert sich hingegen nichts an den Gründen, aus denen Sie unzufrieden mit dem Pflegeheim sind oder verschlechtern sich die Bedingungen sogar, können Sie Hilfe bei Interessensverbänden wie der BIVA suchen, die auch juristische Hilfestellungen geben.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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