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Französisches Verbraucherinstitut: Cola enthält Alkohol


Cola
Cola enthält Alkohol

dpa, afp, AFP/ dpa

Aktualisiert am 28.06.2012Lesedauer: 2 Min.
Verbraucherschützer: Cola enthält Alkohol.Vergrößern des BildesVerbraucherschützer: Cola enthält Alkohol. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Mehrere Cola-Getränke, darunter die Branchenführer Coca-Cola und Pepsi, enthalten kleine Dosen Alkohol. Dies fand das nationale französische Verbraucher-Institut INC bei umfangreichen Tests mit 19 unterschiedlichen Getränken heraus. Davon hatten zehn Alkohol enthalten - wenn auch in sehr geringen Dosen, teilte das INC am Mittwoch in Paris mit. Den Angaben zufolge wurden bis zu zehn Milligramm Alkohol, also 0,01 Promille Alkohol, pro Liter gefunden.

Geheime Coca-Cola-Rezeptur

Falls es Spuren von Alkohol gebe, dann entstünden diese bei der Herstellung, sagte der Leiter der wissenschaftlichen Abteilung bei Coca-Cola France, Michel Pépin. Auch bestimmte Obstsorten enthielten kleine Mengen Alkohol. Mit welchen Zutaten Coca-Cola hergestellt wird, ist nicht genau bekannt: Der US-Konzern hält das Rezept unter Verschluss. Eine Sprecherin von Coca-Cola Deutschland teilte zudem noch mit: "Coca-Cola bietet ausschließlich nicht-alkoholische Getränke an. Alkohol ist keine Zutat unserer Rezeptur und entsteht auch nicht bei der Herstellung. Es findet ebenfalls keine Gärung statt." Allerdings könnten in manchen Inhaltsstoffen wie zum Beispiel Fruchtsäften geringe Mengen Alkohol natürlicherweise vorkommen. Aromen und Aromaextrakte könnten Alkohol enthalten, würden aber nur in sehr geringen Mengen verwendet.

Auch eine Sprecherin von Pepsi betonte, das Rezept für die Cola ihres Konzerns enthalte keinen Alkohol. Dennoch sei nicht auszuschließen, dass in Pepsi "winzige Mengen" von Alkohol enthalten sind.

Bis zu zwei Gramm pro Liter erlaubt

In Deutschland ist bekannt, dass sich Alkohol in minimalen Mengen in Erfrischungsgetränken finden lässt. So regelt die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung vom vergangenen Mai, dass es bis zu zwei Gramm pro Liter geben dürfe. Der Stoff könne in die Getränke kommen, weil Aromen verwendet werden oder andere Zutaten gären. Zugesetzt werden dürfe Alkohol aber nicht. In der EU müssen Getränke erst dann als alkoholhaltig deklariert werden, wenn sie mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol enthalten.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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