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Datenbrille Google Glass im Kreuzfeuer der Kritik: Brille sei "Waffe gegen Persönlichkeitsrechte"


Datenbrille Google Glass im Kreuzfeuer der Kritik

Von afp
25.04.2014Lesedauer: 2 Min.
Datenbrille Google GlassVergrößern des BildesDatenschützer nehmen Datenbrille Google Glass unter Beschuss (Quelle: ap-bilder)
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Juristen und Datenschützer nehmen Googles Hightech-Brille Google Glass unter Beschuss, da diese die Persönlichkeitsrechte verletze. Wenige Tage nach dem freien Verkauf erster Exemplare in den USA wächst die Sorge vor einem Produktstart in Deutschland.

Drastische Worte findet der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert im ARD-Magazin Kontraste: "Die bringen diese Brille, diese Waffe zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten, auf den Markt, um Daten zu sammeln." Er halte das Geschäftsmodell von Google "für rechtlich hochproblematisch, weil es in unsere Freiheitsrechte massiv eingreift". Die Kritik gilt vor allem der Tatsache, dass Googles Datenbrille mit Kamera und Mikrofon ausgerüstet ist.

Google Glass filmt was der Brillenträger sieht

Die Kamera kann alles fotografieren und filmen, was der Träger der Brille betrachtet. Über eine Internetanbindung via Smartphone könnten diese Aufnahmen beinahe in Echtzeit im Internet geteilt und verbreitet werden. In den USA kam es deswegen schon zu Übergriffen.

Weichert warnt: "Sollte Google Glass massenhaft Verbreitung in Deutschland oder Europa finden, wäre das eine Katastrophe für den Datenschutz." Glass-Nutzer würden "andere Menschen aufnehmen – und zwar den Ton, das Bild, die Gesichter, die Bewegungen". Google bemüht sich unterdessen, beispielsweise mit "Benimmregeln" für Nutzer der Brille gegenzusteuern.

Massenhafte Rechtsverletzung

Der auf Urheber- und Medienrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Jan Hegemann machte in der ARD-Sendung ebenfalls nachdrückliche Vorbehalte gegen die Datenbrille geltend: "Wir haben es hier mit einem Instrument zu tun, das massenhaft eingesetzt auch zu massenhafter Rechtsverletzung führen wird."

Nutzer könnten sich leicht strafbar machen, wenn sie beispielsweise in sozialen Netzwerken Fotos von Menschen veröffentlichten, ohne diese vorher um Erlaubnis zu fragen. Genau das regelt ein deutsches Gesetz zum Schutz des "Rechtes am eigenen Bild". Wer andere Menschen fotografiert oder filmt und die Bilder ohne deren Zustimmung veröffentlicht, verstößt gegen dieses Gesetz.

Nachhaltige Veränderung der Gesellschaft

Hegemann zeigte sich zudem überzeugt, dass unbemerkte Ton- und Filmaufnahmen das Zusammenleben in der Gesellschaft nachhaltig verändern könnten. "Wenn so etwas dauerhaft geschieht und wir ständig damit rechnen können, werden wir uns alle nicht mehr so frei bewegen können wie wir das heute noch tun." Dies sei eine Entwicklung, vor der "eine Gesellschaft Angst haben muss".

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff forderte angesichts des Einzugs immer kleinerer Computer in den Alltag Reformen des Datenschutzes in Europa. "Sind Daten global, muss auch der Schutz global sein", sagte Voßhoff dem ARD-Magazin. Vor allem müsse die angestrebte neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung nun endlich kommen.

Voßhoff bezeichnete es als "ganz wichtigen Punkt dieser Verordnung", dass Unternehmen "unabhängig von ihrem Sitz dem europäischen Datenschutz unterfallen, wenn sie ihre Dienste auf dem europäischen Markt anbieten". Dann würden strengeren Normen gelten.

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