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Wegen Streaming: Apple droht Verkaufsverbot in Deutschland


Patentstreit vor Gericht
Apple droht ein Verkaufsverbot in Deutschland

Von t-online, reuters
Aktualisiert am 17.03.2016Lesedauer: 2 Min.
Apple hat Ärger wegen seines Streamingdienstes auf iPhone und iPad.Vergrößern des BildesApple hat Ärger wegen seines Streamingdienstes auf iPhone und iPad. (Quelle: dpa-bilder)
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Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Patentrechtsstreit gegen Apple entschieden. Konkret geht es um den Streamingdienst für Musik und Videos auf mobilen Geräten. Nach Ansicht des Gerichts verletzt Apple damit Patente des Schweizer Rechteinhabers NAGRA Kudelski Group. Kudelski führt gegen mehrere große Technologiekonzerne Patentrechts-Prozesse und hatte Apple 2014 über seine Tochter OpenTV verklagt.

Der Streitwert wurde auf vier Millionen Euro festgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Apple dürfe Angebote, bei denen Musik und Videos und zusätzliche Informationen aus dem Internet über iPad, iPhone und Mac-Computer abgerufen würden, deshalb in Deutschland nicht verkaufen, erläuterte das Gericht die schon am Dienstag gefällte Entscheidung.

Genannt werden etwa beliebte Anwendungen wie iTunes, mit der Musik und Videos aus der Online-Datenbank iTunes-Store heruntergeladen und abgespielt werden können, die Video-Abspielsoftware Quicktime oder Apple-TV, das Filme aus dem iTunes-Store auf das normale TV-Gerät holt.

Apple kommentierte das Urteil bisher nicht

Eine Stellungnahme, welche Konsequenzen Apple aus dem Urteil zieht oder ob der Konzern in Berufung geht, war zunächst nicht zu erhalten. Ein Sprecher von Kudelski lehnte einen Kommentar ab.

Auch in den USA führt die NAGRA Kudelski Group in gleicher Angelegenheit ein Verfahren gegen Apple. Dort steht dem Smartphone-Hersteller neben ähnlichen Verboten außerdem auch eine Schadenersatzforderung in Millionenhöhe ins Haus.

Was sind die möglichen Folgen?

Das Urteil bedeutet derzeit nicht, das Apple tatsächlich der Verkauf seiner mobilen Geräte in Deutschland verboten wird. Das Düsseldorfer Gericht hat kein explizites Verkaufsverbot für iPhone, iPad & Co ausgesprochen.

Apple wird aber, wenn das Urteil in der Berufung Bestand hat, die betroffenen Streamingfunktionen abschalten müssen. Es könnte natürlich auch passieren, dass Apple und Kudelski sich auf die Zahlung von Lizenzgebühren einigen.

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