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Garage ohne Baugenehmigung - Geht das?


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Garage ohne Baugenehmigung: Geht das?

af (CF)

15.11.2011Lesedauer: 1 Min.
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Je nach Bundesland und je nach Bauform können Sie eine Garage ohne Baugenehmigung errichten. Wichtig ist dabei, dass Sie sich bereits im Vorfeld kundig machen und exakt den Bestimmungen folgen. Unterbleibt dies, so kann Ihnen im schlimmsten Fall die behördliche Anordnung eines Abrisses drohen.

Garage ohne Baugenehmigung: Regelung regional unterschiedlich

Die Antwort auf die Frage, wo Sie eine Garage ohne Baugenehmigung errichten dürfen, ist alles andere als einfach, denn die verschiedenen Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, und auch in der konkreten Ausgestaltung unterscheiden teils wenige Kilometer über das Gelingen eines Bauvorhabens.

Unerheblich für die Erteilung einer Genehmigung ist dabei die Bauform einer Garage, d. h. Fertiggaragen unterliegen denselben Gesetzen wie komplett gemauerte Garagen, und Anbaugaragen unterscheiden sich nicht von einer frei stehenden Garage, selbst wenn das dem einen oder anderen Bauherren ungerecht erscheinen mag.

Wo Sie Garagen ohne Genehmigung bauen dürfen

Falls Sie in Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen oder auch im Saarland leben, ist das Errichten einer Garage ohne Baugenehmigung nicht möglich. Hier ist stets eine Genehmigung einzuholen. Wenn die Garage den baurechtlichen Rahmenbestimmungen entspricht, können Sie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hingegen bedenkenlos ohne Baugenehmigung mit dem Bauen beginnen.

Besonders kompliziert wird das Bauen einer Garage ohne Baugenehmigung in den übrigen Bundesländern, denn hier richtet sich das geltende Recht nach der Grundfläche oder aber dem Rauminhalt der geplanten Garage. Es empfiehlt sich also, im Vorfeld stets bei der zuständigen Behörde anzufragen. Halten Sie dafür Ihre Pläne bereit.

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