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Renovierungskosten steuerlich absetzen


Gut zu wissen
Renovierungskosten steuerlich absetzen

sk (CF)

20.12.2013Lesedauer: 1 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Wenn Sie Schönheitsreparaturen erledigen lassen, können Sie zwanzig Prozent der Renovierungskosten steuerlich absetzen. Das bringt eine Ersparnis von bis 1.200 Euro pro Jahr. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Diese Leistungen können Sie steuerlich absetzen

Zu den den Renovierungskosten, die Sie steuerlich absetzen können, gehören vor allem so genannte Schönheitsreparaturen. Unter diesen Oberbegriff fallen zum Beispiel das Tapezieren und Streichen von Wänden, sonstige Malerarbeiten, der Austausch des Fußbodens und das Verlegen neuer Fliesen, der Austausch der Fenster sowie Arbeiten am Dach und an der Regenrinne.

Eine wichtige Einschränkung gibt es jedoch: Sie können stets nur die Kosten für die Arbeitsleistung des Handwerkers, für die Anfahrt sowie für die Miete von Maschinen steuerlich absetzen. Kosten für das Material sind hingegen nicht abzugsfähig.

Bis zu 1.200 Euro Ersparnis pro Jahr

Die Höhe der Renovierungskosten, die Sie in Ihrer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend machen können, ist auf 6.000 Euro beschränkt. Davon können Sie zwanzig Prozent steuerlich absetzen, was eine mögliche maximale Steuerersparnis von 1.200 Euro jährlich ergibt. Diese Summe wird direkt von der festgesetzten Einkommenssteuer abgezogen.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Damit das Finanzamt den Steuerabzug gewährt, müssen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen und die Zahlung des Betrags auf das Konto des Handwerkers nachweisen können. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

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