Alles, was gut brennt und scheinbar aus Papier oder Holz ist, kann auch im Kamin oder Ofen verfeuert werden? Das ist falsch! Worauf Sie achten sollten.
Alte Zeitungen und Zeitschriften, Eierkartons sowie andere Papiere und Pappen dürfen nicht im Holzofen landen. Sie enthalten Farbstoffe und Bindemittel, deren Verbrennung Schadstoffe freisetzt.
Diese könnten der Gesundheit sowie dem Ofen schaden. Auch das Abbrennen von behandelten Hölzern ist verboten. Dazu gehören lackiertes, verleimtes oder beschichtetes Holz sowie Spanplatten oder gebrauchte Holzpaletten. Auch wenn das Material imprägniert wurde, dürfen Sie es nicht im Ofen verbrennen.
Grundsätzlich tabu ist zudem das Vernichten von Müll im Ofen.
Was in den Kaminofen darf
Im Kaminofen dürfen verbrannt werden:
- naturbelassene Holzstücke wie Scheitelholz und Holzschnitzel,
- Grillholzkohle und -briketts,
- Presslinge und Briketts aus nicht behandeltem Holz,
- Späne und Rinde – insofern diese naturbelassen sind.
Achtung
Beim Verbrennen von Sägemehl und -spänen kann es zu Verpuffungen kommen. Sie sollten daher sehr vorsichtig sein, wenn Sie derartige Substanzen im Kamin verfeuern. Besser ist es, hierauf zu verzichten oder Presslinge aus gepressten Sägespänen zu verwenden.
Am besten für den Kamin eignet sich Brennholz aus Laubhölzern. Denn Birke und Eiche brennen wesentlich langsamer als Fichte und Kiefer oder andere Nadelhölzer.
- Nachrichtenagentur dpa
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