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Gericht hat entschieden | Strom: In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht


Gericht hat entschieden
Strom: In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht

dpa-tmn, Falk Zielke

Aktualisiert am 26.02.2018Lesedauer: 1 Min.
Stromkosten: Vertragsklauseln in Stromrechnungen können unzulässig sein.Vergrößern des BildesStromkosten: Vertragsklauseln in Stromrechnungen können unzulässig sein. (Quelle: HandmadePictures/getty-images-bilder)
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Rechte von Stromkunden gestärkt. Bei einem Preisanstieg greift das Sonderkündigungsrecht. Wie Sie davon Gebrauch machen.

Wenn ein Stromanbieter die Preise anhebt, können seine Kunden den Vertrag kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht gilt immer dann, wenn der Lieferant die Vertragsbedingungen – also zum Beispiel den Preis – einseitig ändert. Warum die Preise angehoben werden, ist dabei aus Sicht von Gerichten unerheblich.

So ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf unzulässig, wenn Stromanbieter in den Vertragsklauseln das Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Preiserhöhungen aufgrund von staatlichen Faktoren – also zum Beispiel von Steuern – ausschließen (Az.: I-20 U 11/16), wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erläutert.

So machen Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch

Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, schickt dem Versorger einen Brief – am besten per Einschreiben. Bei Problemen können sich Verbraucher an die unabhängige Schlichtungsstelle Energie in Berlin (www.schlichtungsstelle-energie.de) wenden.

Verwendete Quellen
  • dpa
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