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Salz und Essig - Verboten als Unkrautvernichter?


Gartenarbeit
Salz und Essig: Verboten als Unkrautvernichter?

CF / zuhause.de

10.05.2012Lesedauer: 1 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Sie gehören zu den klassischen Hausmitteln und finden sich zudem in jedem Haushalt. Die Rede ist von Salz und Essig, die sich beide ideal zur Bekämpfung von Unkraut eignen. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass ihr Einsatz nicht in jedem Fall erlaubt ist. Auf gepflasterten Flächen dürfen beide Substanzen nicht angewendet werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Ihnen Bußgelder seitens des Ordnungsamts. Wir haben die besten Tipps zum Unkrautvernichten zusammengestellt.

Salz und Essig als Unkrautvernichter sind unter bestimmten Umständen verboten

Verboten ist der Einsatz von Salz und Essig auf versiegelten Flächen. Hierzu zählen beispielsweise Terrassen oder auch die Einfahrten von Garagen. Der Grund für dieses Verbot liegt darin, dass beide im Fall einer solchen Nutzung als Pflanzenschutzmittel eingestuft werden und nicht biologisch abgebaut werden können. Salz und Essig gelangen so ins Grundwasser und sorgen für erhebliche Probleme in den Kläranlagen und der Kanalisation.

Salz und Essig als Hausmittel für die Unkrautbekämpfung

Auf nicht versiegelten Flächen wie Wiese oder Beet sind Salz und Essig als Unkrautvernichter jedoch erlaubt. Wenn Sie Salz in einer Dosierung zwischen fünf und zehn Prozent mit Wasser mischen und über das kurz vor der Blüte stehende Unkraut geben, wird dieses in der Sonne verbrennen und so schnell nicht nachwachsen. Wenn Essig unverdünnt eingesetzt wird, erzeugt er einen vergleichbaren Effekt.

Allerdings sind Essig und Salz sehr aggressiv. Es besteht die Gefahr, dass die umliegenden Nutzpflanzen Schaden nehmen. Achten Sie deshalb stets darauf, dass Sie Salz und Essig als Unkrautvernichter nur gezielt und sparsam einsetzen. Lesen Sie hier, wie Essig noch als Hausmittel eingesetzt werden kann: die zehn besten Essig-Tipps.

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