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Kinderwagen im Treppenhaus: Sache der Hausordnung?


Regelungen für das Zusammenleben
Kinderwagen im Treppenhaus: Sache der Hausordnung?

hm (CF)

Aktualisiert am 04.03.2018Lesedauer: 2 Min.
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Kinderwagen: Ob Mütter den Kinderwagen im Hausflur abstellen darf, regelt die Hausordnung. (Quelle: Antonio_Diaz/getty-images-bilder)

Ob Blumenkübel, Schuhregale, Fahrräder oder Kinderwagen im Treppenhaus – in vielen Mietshäusern stehen Flure und Treppen voll mit verschiedenen Deko- oder Gebrauchsgegenständen. Doch was ist erlaubt und was nicht? Kann die Hausordnung einen Kinderwagen im Treppenhaus verbieten?

Hausordnung regelt Zusammenleben

Die Hausordnung als Sammlung privatrechtlicher Vorschriften sorgt in einem Mietshaus normalerweise für Harmonie und Ordnung. Das Schriftstück kann unter anderem auch Regeln in Sachen Flur- und Treppenhausgebrauch beinhalten. So kann dort zum Beispiel das Aufstellen von Pflanzen im Treppenhaus oder auch das Abstellen von Fahrrädern im Flur verboten werden.

Wichtig ist, dass durch Güter keine Fluchtwege versperrt werden – dies kann beispielsweise im Brandfall lebensgefährlich sein. Doch wie sieht es nun in Bezug auf den Kinderwagen im Treppenhaus aus? Für viele Eltern ist es eine Tortur, den schweren Kinderwagen tagtäglich in die Wohnung im oberen Stock zu tragen: Die Rechtsprechung sieht dies ein.

Kinderwagen im Treppenhaus unter Umständen trotz Verbot erlaubt

Das durch die Hausordnung aufgestellte Verbot, im Flur oder Treppenhaus einen Kinderwagen abzustellen, kann durch richterliche Beschlüsse grundsätzlich außer Kraft gesetzt werden. Wenn keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten gegeben sind, kann es Eltern nicht zugemutet werden, den Kinderwagen in die oberen Stockwerke zu tragen. So dürfen Kinderwagen im Eingangsbereich eines Mietshauses abgestellt werden, wenn andere Mitbewohner nicht erheblich beeinträchtigt werden. Dies entschieden unter anderem das Amtsgericht Minden (AZ 19 C 324/03) und das Landgericht Berlin (AZ 63 S 487/08).

Laut dem Deutschen Mieterbund sollten Eltern beim Abstellen des Kinderwagens immer bedenken, dass keine Türen, Briefkästen oder Fluchtwege versperrt sind – die Sicherheit der Hausbewohner geht in jedem Fall vor. "Da sich sowohl kleine Kinder als auch Menschen, die einen Rollator benötigen, in einer hilfsbedürftigen Situation befinden, dulden die Gerichte das Abstellen im Hausflur", so Claus O. Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbunds, in der "Kölnischen Rundschau". "Allerdings nur, wenn der Hausflur groß genug ist und der Fluchtweg nicht behindert wird.

Im Streitfall sollten Sie zunächst das sachliche Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen.

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