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Das sollten Sie vor der Wohnungsübergabe beachten


Vorzeitiges Treffen mit dem Vermieter
Das sollten Sie vor der Wohnungsübergabe beachten

Von dpa
Aktualisiert am 10.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau übergibt den WohnungsschlüsselVergrößern des BildesSchlüsselübergabe: Verpflichtet sind Mieter nicht, sich vor der offiziellen Wohnungsübergabe mit dem Vermieter zu treffen. (Quelle: Benis Arapovic/getty-images-bilder)
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Wer eine Wohnung angemietet hat, will diese möglichst schnell nutzen können, um seinen Einzug vorzubereiten. Was Sie vor der Wohnungsübergabe beachten sollten und wann eine vorzeitige Übergabe möglich ist, erfahren Sie hier.

Vorzeitige Wohnungsübergabe nur auf freiwilliger Basis

Der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übergabe der Wohnung vor Vertragsbeginn. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Allerdings können Vermieter und Mieter vereinbaren, dass der Mieter die Wohnung schon früher beziehen darf. Sollte für diese vorzeitige Nutzung nicht explizit ein Entgelt vereinbart worden sein, darf der Vermieter hierfür auch kein Geld verlangen.

Mit der früheren Übergabe an den Mieter übernimmt dieser die Verantwortung für die Wohnung. Auch wenn er die Wohnung nicht sofort beziehen sollte, muss er dafür Sorge tragen, dass keine Schäden entstehen.

In vielen Fällen wird der Vermieter aber die Wohnung nicht vor Vertragsbeginn übergeben können. Denn der Vormieter darf die Wohnung bis zum Ablauf seines Mietverhältnisses nutzen – auch wenn er bereits ausgezogen ist.

Vor Wohnungsübergabe vorbereiten

Mieter sollten sich gut vorbereiten, wenn der Vermieter vor dem Auszug den Zustand der Wohnung begutachten will. Denn dann können sie unter Umständen mit ihm verhandeln, ob sie die Räume beispielsweise streichen müssen.

"Starre Klauseln zum Thema Schönheitsreparaturen gelten in der Regel nicht". Das erklärt de Mieterverein München. Entscheidend sei vielmehr der genaue Zustand der Wohnung, die spezielle Klausel und die Mietdauer. Wer sich unsicher ist, sollte sich beraten lassen und unter Umständen einen Fachmann zu dem Termin einladen.

Verpflichtet sind Mieter nicht, sich vor der offiziellen Wohnungsübergabe mit dem Vermieter zu treffen. "Es ist aber ratsam, wenn man es zeitlich einrichten kann", so der Mieterverein. Denn spätestens bei dem offiziellen Termin muss der Mieter dem Vermieter den Zustand der Wohnung präsentieren. Besser ist es, beide Seiten wissen rechtzeitig, ob möglicherweise noch Schönheitsreparaturen anfallen. So können unnötige Kosten und Ärger vermieden werden.

Wohnungsübergabe mit Zeugen und Protokoll

Mieter sollten bei der Übergabe der Wohnung einen Zeugen mitnehmen und ein Protokoll anfertigen. Darin müssen sie den Zustand der Wohnung zu Beginn, aber auch am Ende des Mietverhältnisses genau festhalten.

So sind Mieter rechtlich auf der sicheren Seite, informiert der Mieterverein München. Denn dann können Vermieter die Bewohner später nicht für Schäden verantwortlich machen, die Mieter nicht verursacht haben. Beim Auszug sollte man im Protokoll alles festhalten – sogar den Hinweis, dass keine weiteren Schäden seit Mietbeginn hinzugekommen sind.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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