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Wenn Väter den Unterhalt nicht zahlen müssen, Jobcenter aufkommen


"Jagd auf Alimente"
Immer mehr unterhaltspflichtige Väter zahlen nicht

Von afp, t-online
Aktualisiert am 05.09.2014Lesedauer: 2 Min.
Vielen fehlt das Geld für Unterhaltszahlungen - doch das trifft nicht auf alle säumigen Väter zu.Vergrößern des BildesVielen fehlt das Geld für Unterhaltszahlungen - doch das trifft nicht auf alle säumigen Väter zu. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Immer häufiger kommen Väter in Deutschland ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nach. Dadurch müssen die Jobcenter bei der Auszahlung von Hartz IV in immer größerem Umfang für säumige Väter aufkommen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Demnach beliefen sich die offenen Forderungen der 303 Jobcenter an zahlungsfähige Unterhaltspflichtige Ende 2013 auf knapp 170 Millionen Euro. Ein Jahr vorher fehlten deshalb knapp 141 Millionen Euro in der Kasse der Behörden.

Am Ende zahlen die Steuerzahler

"Wir haben leider das Problem, dass manche Väter gar nicht, mal die Hälfte oder unregelmäßig zahlen, obwohl sie dazu finanziell in der Lage wären", sagte BA-Vorstand Heinrich Alt der SZ. "Dann müssen wir einspringen. Das heißt, im Endeffekt zahlen die Steuerzahler - und damit auch alle ehrlichen Unterhaltszahler."

Jeder sechste Unterhaltspflichtige hat zu wenig Geld

Das vorgestreckte Geld zurückzubekommen ist schwierig. Im August 2014 zählte die Behörde dem Bericht zufolge 515.000 Väter, die an 90.000 erwachsene Hartz-IV-Empfänger und an fast 610.000 Kinder Unterhalt zu leisten hatten. Fast jeder Sechste von ihnen konnte nachweisen, dafür kein Geld zu haben. Oft sind diese Unterhaltspflichtigen selbst auf Hartz IV angewiesen.

Bei allen anderen fasst ein eigenes Inkasso-Unternehmen der BA nach. 2013 habe die Bundesagentur bundesweit mehr als 78 Millionen Euro eintreiben können, 2012 seien es 47,5 Millionen Euro gewesen, so die Zeitung weiter.

"Jagd auf Alimente" kein Kerngeschäft der Jobcenter

Den Zahlen zufolge wuchs die Zahl der Unterhaltspflichtigen zuletzt stetig an. Vor einem Jahr registrierte die Behörde noch gut 100.000 Unterhaltspflichtige weniger, die an Hartz-IV-Empfänger zahlen müssen. Auch die Zahl der Kinder in Hartz-IV-Haushalten, denen das Geld zusteht, war demnach mit 438.000 viel geringer als heute.

Alt erläutert: "Die Jagd auf Alimente gehört nicht zum Kerngeschäft der Jobcenter. Sie verbraucht unnötig Ressourcen, die wir viel lieber für die Förderung und Vermittlung von Arbeitslosen verwenden würden."

Hohes Armutsrisiko für alleinerziehende Mütter

In Deutschland wachsen 2,2 Millionen Kinder mit nur einem Elternteil auf, zu 90 Prozent leben sie bei der Mutter. Das Risiko dieser alleinerziehenden Frauen, arm zu werden, ist besonders hoch: Zwei von fünf dieser Haushalte sind auf Hartz IV angewiesen.

Dabei gilt der Grundsatz: Unterhalt geht vor Hartz IV oder mit dem Unterhalt sind die staatlichen Leistungen zu ergänzen, falls die Unterhaltsansprüche unterhalb des Existenzminimums liegen.

Düsseldorfer Tabelle

Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalt ist in Deutschland in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt. Sie wird in Abstimmung mit den Familiensenaten der Oberlandesgerichte und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt. Die folgenden Sätze sind momentan gültig:

Nettoein- kommen des
Unterhalts- pflichtigen
in Euro
Altersstufen in Jahren
Beträge in Euro
0-5 6-11 12-17 ab 18
bis 1500 Euro 317 364 426 488
1501-1900 333 383 448 513
1901-2300 349 401 469 537
2301-2700 365 419 490 562
2701-3100 381 437 512 586
3101-3500 406 466 546 625
3501-3900 432 496 580 664
3901-4300 457 525 614 703
4301-4700 482 554 648 742
4701-5100 508 583 682 781
ab 5100 nach den Umständen des Falles
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