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BGH erlaubt Anfechtung der Vaterschaft bei lesbischem Paar


BGH-Urteil
Samenspender will Vaterrolle übernehmen

dpa, Diana Niedernhöfer

15.05.2013Lesedauer: 3 Min.
"Der Kläger hat ein Anfechtungsrecht", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose in dem Streit um die Vaterschaft.Vergrößern des Bildes"Der Kläger hat ein Anfechtungsrecht", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose in dem Streit um die Vaterschaft. (Quelle: dpa-bilder)
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Ein homosexueller Mann ringt mit einem lesbisches Paar um seinen Sohn. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ihm als Samenspender Recht gegeben. Zugleich hat der BGH Nachlässigkeiten des Gesetzgebers ausgebügelt. Was verwirrend und nach Einzelfall klingt, könnte künftig häufiger vorkommen. Damit hat das BGH-Urteil die Rechte biologischer Väter gestärkt, es könnte eine Signalwirkung (Az. XII ZR 49/11) davon ausgehen.

"Einen anonymen Samenspender wollten wir nicht"

Als der schwule Freund dem lesbischen Paar ein Glas mit seinem Sperma überreicht, geht für die Frauen alles nach Plan: Ein Kind wird geboren. Es soll in ihrer Lebenspartnerschaft aufwachsen, die zweite Frau den 2008 geborenen Jungen adoptieren. "Einen anonymen Samenspender wollten wir nicht. Das Kind sollte die Möglichkeit haben, seinen Vater zu kennen", erklärt die Mutter des Jungen nach der BGH-Gerichtsverhandlung.

Doch dann will der biologische Vater sich plötzlich nicht mehr an die vermeintliche Vereinbarung halten und will in die Vaterrolle schlüpfen.

"Der Hüter der kleinen Familie"

Nach der Geburt 2008 wurde der Junge mit Einverständnis der Mutter von einem anderen Mann rechtlich anerkannt - dem besten Freund des Paares. Dieser ist damit vor dem Gesetz der Vater, egal ob er auch der genetische ist. Er sei nun "der Hüter der kleinen Familie", wie der Anwalt der Frauen, Matthias Siegmann, es formuliert. Das Paar aus Köln hat mittlerweile zwei Kinder - ein 2010 geborenes Mädchen ist von der Partnerin bereits adoptiert worden.

Der Erzeuger des ersten Kindes hat jetzt die Vaterschaft des "Hüters" angefochten. Doch das kann nach dem Gesetz nur ein Mann, der der Mutter "beigewohnt" hat. Dennoch bekomme der Mann Recht, entscheidet der BGH.

Ängste der Frauen

Die Richter zeigen zwar Verständnis für die Ängste der Frauen. "Dennoch ist es rechtsmissbräuchlich, einen Mann als gesetzlichen Vater einzusetzen, nur um den biologischen Vater an einer Anfechtung zu hindern", sagt der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose bei der Urteilsbegründung.

"Der Kläger hat ein Anfechtungsrecht", so der Richter. Das Gesetz erlaube dies zwar nur, wenn der Mann der Frau "beigewohnt" habe. Dennoch müsse die Anfechtungsklage auch in den Fällen möglich sein, in denen der Samenspender die Mutter gekannt habe.

Etwas Anderes gilt dem Richterspruch zufolge nur, wenn der leibliche Vater zuvor auf eine Anfechtung verzichtet hat. Dies ist etwa bei einer anonymen Samenspende der Fall. Die Angst der Frauen davor, der leibliche Vater verhindere die Adoption der anderen Partnerin, wenn er als gesetzlicher Vater anerkannt werde, sei kein Grund. Auch ohne Einwilligung des Vaters sei eine solche Adoption unter Umständen möglich, sagte Richter Dose.

Rechte der biologischen Väter

Der Bundesgerichtshof hat damit die Rechte biologischer Väter gestärkt. Sie können die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig auch dann anfechten, wenn das Kind künstlich gezeugt worden ist. Die BGH-Richter berufen sich bei ihrer Entscheidung auf das Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte 2003 eine Besserstellung biologischer Väter bei der Anfechtung der Vaterschaft gefordert. Der Gesetzgeber änderte daraufhin zwar das Familienrecht. Doch tat man sich schwer mit der damals vielleicht noch nicht absehbaren Lebenswirklichkeit und schrieb in den entsprechenden Paragrafen den altmodischen Begriff "beigewohnt" hinein. Damit sei man den Vorgaben des Verfassungsgerichts aber nicht vollständig nachgekommen, sagte Dose.

Fälle werden sich häufen

Was wie ein bizarrer Einzelfall erscheint, könnte häufiger vor den Gerichten landen: "Diese Art der künstlichen Befruchtung ist bei jüngeren lesbischen Paaren durchaus üblich", sagt die Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), Renate Rampf. Der LSVD schätzt, dass etwa 30 000 Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben. Um Probleme wie bei dem Kölner Paar zu vermeiden, sollten Homosexuelle wie Ehepartner automatisch als Eltern anerkannt werden, wenn ein Kind in ihre Lebenspartnerschaft hineingeboren werde.

Doch davon ist der Gesetzgeber weit entfernt, tut er sich doch fast immer schwer bei der Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften. In den vergangenen Jahren musste das Bundesverfassungsgericht immer wieder die jeweiligen Regierungskoalitionen zu Anpassungen zwingen.

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