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Wespennest im Rolladenkasten: Das können Sie tun


Naturschutz beachten
Wespen im Rollladenkasten: Was tun?

Von t-online, jb

Aktualisiert am 27.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Wespe: Die Insekten zählen zu den Nützlingen und stehen unter Naturschutz.Vergrößern des BildesWespe: Die Insekten zählen zu den Nützlingen und stehen unter Naturschutz. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
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Ein Rollladenkasten ist für Wespen der ideale Ort für den Nestbau. Hausbesitzer sind davon weniger begeistert, dürfen sie jedoch nicht beseitigen. Warum?

Die nützlichen, wenn auch für den Menschen hin und wieder lästigen Wespen, sind in Rollladenkästen gut geschützt vor Wind und Wetter. Kein Wunder, dass sich dort des Öfteren ein Wespennest finden lässt.

Einfacher Trick gegen Wespen im Rollladenkasten

Der beste Schutz vor Wespen im Rollladenkasten ist eine regelmäßige Betätigung der Rollläden. Durch den dadurch entstehenden Lärm und die sich drehende Rolle fühlen sich Wespenköniginnen im Normalfall so gestört, dass sie sich die Wahl ihrer Niederlassung noch einmal überlegen.

Rollladenkasten vor Wespen absichern

Da Wespen in der Regel in den Monaten April oder Mai mit dem Nestbau beginnen, sollten Sie bereits im Februar oder März vorbeugende Maßnahmen treffen: Schließen Sie alle Öffnungen, die sich außerhalb der Wohnung am Rollladenkasten befinden. Hierfür verwenden Sie am besten Bürstendichtungen. Denn zum einen verhindern diese aufgrund ihrer dicht nebeneinander aufgereihten Borsten, dass sich Wespen in den Rollladenkasten verirren. Zum anderen ist der Verschluss flexibel, sodass sich der Rollladen noch problemlos öffnen und schließen lässt.

Wespennest verhindern

Neben dem Verschließen von Schlupflöchern sollten Sie zusätzlich Ihren Rollladenkasten im Blick behalten. Tummelt sich im Frühjahr regelmäßig eine Wespe an Ihrem Fenster oder in der Nähe des Rollladenkastens, kann es sich hierbei um eine Wespenkönigin handeln, die einen geeigneten Platz für ihr Nest sucht.

Versuchen Sie dann, das Insekt vorsichtig zu verscheuchen und es bei seiner Suche zu stören. Neben dem Hoch- und Runterfahren des Rollladens eignen sich beispielsweise das häufige Öffnen und Schließen des Fensters, sobald das Tier an der Scheibe ist – natürlich ohne, dass es dabei in die Wohnung gelangt. Allgemein hilft Bewegung. Denn dadurch merkt die Wespe, dass der von ihr auserwählte Ort nicht ruhig genug ist, um ein Nest zu bauen.

Wespen stehen unter Naturschutz – auch im Rollladenkasten

Wespen stehen unter Naturschutz und dürfen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes nicht mutwillig beunruhigt, gefangen, verletzt oder gar getötet werden. Andernfalls begehen Sie eine Straftat und ein Bußgeld droht von bis zu 50.000 Euro. Dasselbe gilt übrigens auch für Bienen- und Hornissennester.

Gehen Sie also nicht in Eigenregie gegen Wespen im Rollladenkasten oder anderswo vor. Das kann nicht teuer, sondern auch gefährlich für Sie werden. Fühlen sich die schwarz-gelben Nützlinge in Gefahr, wehren sie sich mit schmerzhaften Stichen. Können Sie sich nicht mit den Wespen arrangieren und haben Sie womöglich sogar Allergiker im Haus, deren Wohlergehen durch die unbeliebten Untermieter gefährdet ist, sind Sie auf professionelle Hilfe angewiesen.

Tipp
Übrigens: Wespen bleiben maximal ein Jahr beziehungsweise von Frühjahr bis Herbst. Im Winter können Sie das Wespennest dann entfernen lassen. Näheres zu den Kosten erfahren Sie hier.

So können Sie gegen ein Wespennest vorgehen

Ansprechpartner, die Ihnen bei einem Wespenproblem helfen können, sind zum einen die zuständige Gemeinde- und Stadtverwaltung und zum anderen die Feuerwehr. Sie kümmern sich in der Regel um einen Fachmann, der sich der Wespen im Rollladenkasten annimmt. Das Nest wird dann meist mitsamt der Wespen und der Königin umgesiedelt.

Der Naturschutzbund (Nabu) empfiehlt für die Beseitigung der Wespennester ökologisch arbeitende Schädlingsbekämpfer. Diese erkennen Sie laut Nabu unter anderem am Berufsverbandsiegel des VFöS (Verein zur Förderung der ökologischen Schädlingsbekämpfung).

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bußgeldkatalog.org
  • Naturschutzbund Deutschland e. V.
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