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Berlin weitet Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung aus


Sieben Stunden Kita pro Tag
Berlin weitet Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung aus

Von dpa, t-online
14.12.2017Lesedauer: 2 Min.
Viele Kinder werden mehrere Stunden pro Tag in einer Kita betreut.Vergrößern des BildesViele Kinder werden mehrere Stunden pro Tag in einer Kita betreut. (Quelle: DmitriyBezborodkin/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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In der Hauptstadt wird das Recht auf Kinderbetreuung ausgeweitet. Mütter und Väter haben künftig einen Anspruch darauf, dass ihre Kinder sieben Stunden pro Tag in Krippe oder Kita beaufsichtigt werden.

Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in Berlin wird ausgeweitet. Ab 1. Januar haben Eltern von Kindern ab einem Jahr das Recht auf sieben Stunden Tagesbetreuung ihrer Kleinen in einer Krippe oder Kita. Bisher waren es fünf Stunden täglich. Wer eine längere Betreuungszeit benötigte, musste dies bisher nachweisen. Das ist künftig erst bei mehr als sieben Stunden am Tag erforderlich.

Kita-Förderungsgesetz: "Das Gesetz stärkt die Rechte der Eltern"

Die Änderungen sind ein Kernpunkt des neuen Kita-Förderungsgesetzes, das das Abgeordnetenhaus am Donnerstag beschließen soll. "Das Gesetz ist ein Sprung nach vorn im qualitativen Bereich und stärkt die Rechte der Eltern", sagt Familiensenatorin Sandra Scheeres (SPD). Zudem verbessere sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Besonders wichtig sei ihr gewesen, die Zuzahlungen zu begrenzen, die manche Kitas ohne Rechtsgrundlage von Eltern fordern. "Das hat teilweise Dimensionen von einigen hundert Euro im Monat erreicht", bemängelte Scheeres. "Dadurch haben praktisch bestimmte Gruppen von Kindern keinen freien Zugang zu Kita-Angeboten. Das ist inakzeptabel."

Das Gesetz sehe – in dem Fall ab 1. August 2018 – eine Obergrenze vor, die allerdings bisher nicht beziffert ist. Zudem sei eine Meldepflicht für die Kitas geplant, wozu sie welche zusätzlichen Zahlungen von den Eltern erheben. Scheeres betonte, dass es ihr nicht um einen einmaligen Obolus etwa für den Theaterbesuch oder einen Ausflug geht. Sie wolle vielmehr regelmäßige Zahlungen – zum Beispiel für besonderes Bio-Essen oder zusätzlichen Musikunterricht – begrenzen. Es habe wiederholt Klagen von Eltern gegeben, die zähneknirschend hohe Summen zahlen, weil sie den Kita-Platz nicht verlieren möchten.

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Beitragsfreie Kinderbetreuung in Berlin ab Mitte 2018

In dem Zusammenhang wies die SPD-Politikerin darauf hin, dass die Kinderbetreuung von Sommer 2018 an komplett beitragsfrei sein wird. Noch müssen Eltern von Kindern unter einem Jahr einkommensabhängige Beiträge zahlen. Die fünf Jahre vor Schulbeginn sind jetzt schon beitragsfrei, allerdings müssen die Eltern das Essen finanzieren. Die Neuregelung ist nicht Teil des Kinderförderungsgesetzes.

Derzeit gibt es in Berlin rund 168.000 Kita-Plätze. Der Bedarf wächst stetig, da auch die Stadt wächst. In Kitas in Berlin werden rund 63 Prozent der Kinder mehr als 45 Stunden pro Woche betreut. Das geht aus Daten der Bertelsmann-Stiftung hervor (Stand 2016). Im Saarland (75 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (73,3 Prozent), Thüringen (66,7 Prozent) und Sachsen (70,2 Prozent) ist dieser Anteil noch höher. In Bremen (10,3 Prozent) und Niedersachsen (11,9 Prozent) werden die wenigsten Kinder so lange pro Woche betreut.

Zum Vergleich: So sieht es in anderen Bundesländern aus

In derzeit zehn Bundesländern ist ein zeitlicher Mindestumfang der Kinderbetreuung definiert, auf den sich der Rechtsanspruch bezieht. In Sachsen-Anhalt und Thüringen können Eltern für ihre Kinder die vergleichsweise längste Betreuungszeit in Anspruch nehmen: zehn Stunden pro Tag sind hier möglich. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein umfasst der garantierte tägliche Mindestumfang lediglich vier Stunden.

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