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Jugendreisen: nur Strand, Saufen und Sex?


Jugendreisen: nur Strand, Saufen und Sex?

t-online, Jenni Zwick

Aktualisiert am 21.03.2013Lesedauer: 3 Min.
Nicht selten geht es bei sogenannten Jugendreisen vor allem um Saufen und Sex.Vergrößern des BildesNicht selten geht es bei sogenannten Jugendreisen vor allem um Saufen und Sex. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Der erste Urlaub ohne Eltern. Sechs Teenager wissen genau, was sie auf Mallorca wollen: Tanzen, Trinken, Flirten. Sie ahnen nicht, dass die Eltern hinterher gereist sind und das Treiben der Sprösslinge am Laptop verfolgen. Was dabei passiert, war am 20. März in der Sendung "Teenies auf Partyurlaub - Eltern undercover" auf RTL zu sehen. Kurzum: Teenies außer Rand und Band, die die Weisungen der Eltern ignorieren. Geht es bei Jugendreisen wirklich so zu? Welchen Reiseveranstaltern Eltern ihr Kind anvertrauen können und wer haftet, wenn ihm etwas zustößt.

"Super Stimmung und wilde Feten sind euch damit garantiert. Natürlich geht's noch eine Stufe besser, denn mit dem (... )-Beach Club steht ihr im absoluten Party-Mittelpunkt", klare Worte vom Reiseanbieter. Schaut man sich die Angebote der entsprechenden Veranstalter an, wird schnell klar, worauf es ankommt: Spaß, aber bitte günstig. Auf den Bildern wird ausgiebig gefeiert, jugendliche Mädchen strecken in knappen Bikinis Cocktailgläser in die Kamera und aus Kanistern schlürfen kollektiv sechs Teenager Sangria aus den Strohhalmen. Eltern dreht sich höchstwahrscheinlich bei diesen Bildern der Magen um - bei den Jugendlichen scheint es anzukommen. Sicherheitshinweise gibt es auf der Homepage nur in Bezug auf die Busunternehmen - ob sich die Reiseteilnehmer ins Koma saufen oder wer dies verhindern soll, wird mit keinem Wort erwähnt. Schließlich müssen die Teilnehmer über 16 sein und dürfen damit leichten Alkohol wie Bier-Mix-Getränke konsumieren.

Wer haftet auf Jugendreisen?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat eine Expertise zu zentralen Rechtsfragen aus der "Schnittmenge" zwischen Jugendschutz und Reiserecht erstellen lassen, die der Rechtsanwalt und damalige Rechtsexperte der Aktion Jugendschutz Nordrhein-Westfalen, Dieter Spürck, Anfang 2003 erstellt hat. Das Fazit dieses Gutachtens ist, dass das deutsche Jugendschutzgesetz nicht unmittelbar im Ausland gilt. Allerdings ergibt sich aus dem Vertrag, den die Eltern in der Regel mit dem Reiseveranstalter abschließen, die Pflicht, die minderjährigen Reiseteilnehmer zu beaufsichtigen. Hierfür gelten dann die deutschen Jugendschutzvorschriften als Mindeststandards. Gibt es im Gastland strengere Regeln, sind diese natürlich zu befolgen. Doch auch Mindeststandards werden nicht immer eingehalten, wie Gerichtsurteile zum Thema Jugendreisen zeigen.

Wann ist die Aufsichtspflicht verletzt?

Laut dem Landgericht Landau/Pfalz genügen Betreuer eines Zeltlagers für zehn- bis 13-jährige Kinder ihrer Aufsichtspflicht nicht, wenn sie die Kinder zu Beginn des Zeltlagers einmalig ermahnen, keine Straftaten zu begehen und ansonsten lediglich anordnen, dass die Kinder das Zeltlager nur mindestens in Dreiergruppen und nach vorheriger Abmeldung verlassen dürfen. Vielmehr sind Gebote und Verbote regelmäßig "aufzufrischen", da damit gerechnet werden muss, dass gerade in der Atmosphäre eines Ferienlagers auch noch so eindringliche Verbote schnell verdrängt beziehungsweise vergessen werden.

In einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm wurde entschieden, dass es eine Verletzung der Aufsichtspflicht darstellt, wenn bei Übernachtungen einer Jugendgruppe keine Betreuungsperson zur gelegentlichen Kontrolle abgestellt wird. Eine ordnungsgemäße Betreuung hätte es hier erfordert, dass ein Betreuer die Nacht hindurch in der Unterkunft geblieben wäre, um durch Kontrollen alkoholischen Exzessen vorzubeugen. Beruhigend sind diese Urteile für Eltern nicht gerade. Schließlich zeigen sie, dass auch bei Jugendreisen für jüngere Kinder häufig die Aufsichtspflicht verletzt wird.

TÜV-Siegel für Jugendreisen

Doch Eltern haben natürlich die Wahl, mit welchem Anbieter sie ihre Kinder auf Reisen schicken. Seriöse Anbieter für jüngere Kinder und Jugendliche, sprechen die Eltern auf der Homepage direkt an und stellen ihre Betreuungsform genau dar - dazu gehört beispielweise auch, dass das Betreuungsteam vorgestellt und der jeweilige Betreuungsschlüssel erklärt wird. Sie informieren über Zeiten im Camp oder im Hotel, wie die Kinder beziehungsweise ihre Betreuer erreichbar sind, über den Umgang mit Alkohol sowie über Ausflüge und Discobesuche. Ein Hinweis auf einen seriösen und verantwortungsbewussten Reiseveranstalter ist eine Partner- und Mitgliedschaft beim BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. aus Berlin. Denn alle rund 80 Mitglieder und Partner müssen sich an die Leitsätze und Qualitätskriterien des Dachverbandes halten, so Stephan Schiller vom BundesForum. Dazu gehören beispielsweise das Deutsche Jugendherbergswerk, die Deutsche Sport-Jugend, das Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt wie auch die Jugendorganisationen der katholischen und evangelischen Kirche.

Das BundesForum vergibt außerdem ein Siegel mit dem Namen "QMJ Sicher Gut!" für "Rahmenbedingungen Reisebegleitung" und bescheinigt damit Anbietern von Kindern- und Jugendreisen ihre Qualität in der pädagogischen Betreuung. Haben die Eltern einen seriösen Anbieter gefunden, spricht nichts gegen eine Kinder- und Jugendreise. Für die Kinder und Jugendlichen ist sie eine schöne Erfahrung, bei der sie viel lernen, neue Leute und fremde Länder kennenlernen.

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