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Dresscode: Hamburger Schule verbietet zu „heiße“ Kleidung


Hitzewallung bei Hitzewelle?
Hamburger Schule verbietet zu "heiße" Kleidung

t-online, Manfred Schäfer

20.06.2017Lesedauer: 3 Min.
Schülerinnen in ultrakurzen Hotpants unterwegs zur Schule.Vergrößern des BildesSchülerinnen in ultrakurzen Hotpants unterwegs zur Schule. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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In Hamburg-Eppendorf hat ein Gymnasium Kleidungsvorschriften gegen zu viel nackte Haut erlassen. Trotz Hitze sind tiefe Dekolletés, bauchfreie Shirts und knappe Shorts ab sofort verboten.

Auch in Hamburg wird es in den kommenden Juniwochen heiß werden. Die Menschen freuen sich auf den Sommer, auf Sonne und – luftige Kleidung. Doch da machen einige Schulen in Hamburg nicht mit.

Das 1904 gegründete Gymnasium Eppendorf rühmt sich für sein modernes Bildungsangebot. Rund 860 Schülerinnen und Schüler sowie 60 Lehrer, 2 Referendarinnen und 1 „Weltlehrer“ füllen das denkmalgeschützte Jugendstilhaus mit Leben. Der Sommer 2017 wird dort gerade besonders lebendig.

Nachdem bereits drei katholische Hamburger Schulen in den Sommern 2015 und 2016 eine Kleiderordnung verordnet hatten, fordert nun auch das Eppendorfer Gymnasium einen Dresscode.

Was genau steht in der neuen Hausordnung?

Die neue Hausordnung wurde am 16. Juni 2017 geändert. Waren bislang "Essen, Kaugummi kauen und das Tragen von nicht religiösen Kopfbedeckungen im Unterricht nicht gestattet“, kommt jetzt eine neuer Absatz zu konkreten Kleidervorschriften hinzu. Unter dem Punkt "Allgemeine Verhaltensregeln“ ist dort zu lesen: "Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben eine der Institution Schule und der Atmosphäre des Lernens und Lehrens angemessene Kleidung zu tragen. Dazu gehört unter anderem, dass Kapuzen, Mützen und Ähnliches während des Unterrichts und in der Mensa abgelegt werden. Auch bei sommerlichen Temperaturen ist auf zu freizügige Kleidung zu verzichten. Darunter verstehen wir zum Beispiel übertiefe Dekolletés, bauchfreie Shirts, pofreie Shorts, zu kurze Röcke etc.“

Wer entscheidet über den neuen Dresscode?

Ein verpflichtender Kleidungskodex existiert an deutschen Schulen bisher nicht. Es gibt auch keine Vorgaben der Behörden. Das renommierte Eppendorfer Gymnasium hat sich freiwillig zur Änderung der Kleidungsvorschriften entschieden. Grund der neuen Hausordnung war die Zunahme von Outfits, die laut Schulleitung eher an den Strand gehörten. Ob die Schüler von den Outfits der Klassenkameraden oder der aktuellen Hitze zu sehr abgelenkt waren, ist nicht bekannt. Es sei aber die Aufgabe von Schulen, Werte und Regeln für einen respektvollen Umgang zu ermöglichen. Die neue Verordnung wurde vorher ausführlich mit Lehrern, Eltern- und Schülervertretern diskutiert und gemeinsam verabschiedet.

Was passiert beim Verstoß gegen die neue Regel?

Wer die neue Regel nicht befolgt, muss im schlimmsten Fall Nachsitzen. Nachsitzen heißt am Eppendorfer Gymnasium übrigens "Spätschicht“. In ihren Genuss kommen die Schüler freitags von 15.35 bis17.00 Uhr. Die Maßnahme soll ein Instrument sein, mit dem die Schule auf wiederholte Regelverstöße von Schülerinnen und Schülern reagiert. Bevor aber zur "Spätschicht“ geschickt wird, gibt es immerhin dreimal per Zettel eine Mahnung. Wer demnächst also trotz Verbot wiederholt mit Hotpants oder tiefem Ausschnitt über den Schulhof läuft, muss damit rechnen, mit "Aufgaben für die Allgemeinheit“ beauftragt zu werden. Das kann zum Beispiel das Putzen von Klassenräumen, der Mensa oder die Schulhofreinigung sein.

Immer wieder Aufregung wegen Kleidervorschriften an Schulen

Was genau "zu kurz“ ist, wird nicht definiert und sorgt dementsprechend für viel Gesprächsstoff, sowohl bei den Schülerinnen und Schülern als auch bei den Menschen außerhalb der Schule. Das Thema polarisiert zunehmends, weil solche Dresscode-Fälle an deutschen Schulen immer öfter vorkommen. Bereits 2015 gab es ähnliche Regulierungen, als in Hamburg-Rothenbaum und im baden-württembergischen Horb am Neckar ebenfalls “Hotpants-Verbote“ für viel öffentliche Aufregung sorgten. Ob diese Dresscodes sinvoll sind, ist umstritten. Sollten Betroffene dagegen klagen, würden Sie vermutlich Recht bekommen. Denn in Deutschland gilt das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit.

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