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Bundesverfassungsgericht: Kein Kostenersatz bei künstlicher Befruchtung


Künstliche Befruchtung
Kein Kostenersatz bei künstlicher Befruchtung

Von dpa
Aktualisiert am 02.06.2021Lesedauer: 2 Min.
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Sterilität ist keine Krankheit. Das ist die Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Es hat entschieden, dass die seit Anfang 2004 geltende Begrenzung des Kassenzuschusses auf 50 Prozent mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Wird der Kinderwunsch zum Luxusproblem? Das fragen sich viele der ungewollt kinderlosen Paare. Denn: Verheiratete haben weiterhin keinen Anspruch auf eine volle Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die Krankenkasse. Die seit Anfang 2004 geltende Begrenzung des Kassenzuschusses auf 50 Prozent ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss entschieden. Auf die jüngste Diskussion um eine stärkere Förderung der künstlichen Befruchtung hat die Entscheidung aber keine Auswirkung: Die Karlsruher Richter verwiesen ausdrücklich auf den Ermessensspielraum des Gesetzgebers. Nach Expertenschätzungen sind in Deutschland etwa 15 Prozent aller Paare ungewollt kinderlos. Die Dunkelziffer liegt noch höher.

Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

Eine Kammer des Ersten Senats nahm die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaars mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung an. Die Kläger, die wegen einer medizinisch nicht geklärten Sterilität eine künstliche Befruchtung geplant hatten, forderten von ihrer gesetzlichen Kasse die Übernahme der gesamten Kosten der Behandlung. Jetzt wird die Hälfte der Kosten übernommen.

Sterilität ist keine Krankheit

Nach den Worten des Gerichts ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, künstliche Befruchtung nicht als Behandlung einer Krankheit einzustufen, sondern dafür eine eigenständige Leistungspflicht der Versicherung zu schaffen. Der Begriff Krankheit könne durch richterliche Auslegung nicht dahingehend erweitert werden, "dass er den Wunsch nach einer erfolgreichen Familienplanung in einer Ehe umfasst". In der Frage, ob dem Gesetzgeber zusätzliche Leistungspflichten aufzuerlegen seien, müsse sich das Bundesverfassungsgericht sehr zurückhalten. Die Entstehung einer Familie mit staatlichen Mitteln zu fördern, stehe in dessen Ermessen, so das Gericht. Bis zum Jahr 2003 hatten die Krankenkassen die Kosten komplett getragen.

Zahl der Behandlungen sank dramatisch

Die Statistik spricht Bände: So sank die Zahl der Behandlungen in den bundesweit mehr als hundert Kinderwunschzentren zwischen 2003 und 2007 von rund 94.600 auf etwa 59.200. Die Zahl der mit Hilfe der Fortpflanzungsmedizin gezeugten und lebend geborenen Kinder sank im selben Zeitraum von rund 18.800 auf 7500.

Das kostet eine künstliche Befruchtung

Rund 3200 Euro kostet ein Behandlungszyklus, davon tragen die Patienten 1600 Euro selbst. Die Kassen erstatten nur dreimal den Teilbetrag. Jeder weitere Versuch muss von den Paaren komplett selbst finanziert werden. Seit dieses Vorgehen eingeführt wurde, hat sich die Zahl der Behandlungen halbiert, es wurden tausende Kinder jährlich weniger geboren. Schließlich können es sich nicht alle Paare leisten, mehrere tausend Euro für ihr Wunschkind zu bezahlen, außerdem ist der Erfolg nicht garantiert.

Bundesfamilienministerin befürwortet Zuschuss

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) spricht sich für eine finanzielle Förderung künstlicher Befruchtung aus. Steuerfinanzierte Zuschüsse sollten nach ihrer Ansicht zwischen Bund und Ländern geteilt werden. Sie führt als Vorbild das Land Sachsen an. Sachsen zahlt ungewollt kinderlosen Paaren unkompliziert jeweils rund 900 Euro Zuschuss zu der zweiten und dritten Behandlung, zur vierten bis zu 1800. Aus der CSU kam derweil die Forderung nach mehr Geld für die künstliche Befruchtung von Frauen über 40.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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