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Vornamen: Wenn ein Name für das Kind zur Qual wird


Blick ins Onogramm hilft
Damit ein Vorname für das Kind nicht zur Qual wird

Von dpa-tmn, t-online
19.03.2016Lesedauer: 3 Min.
Die Qual der Wahl: Der Vorname für das Baby will gut überlegt sein.Vergrößern des BildesDie Qual der Wahl: Der Vorname für das Baby will gut überlegt sein. (Quelle: Mascha Brichta/dpa-tmn-bilder)
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Bei der Wahl des Vornamens für ihr Baby sollten Eltern ein Onogramm

"Namen wecken Erwartungen, sie sind mit Assoziationen behaftet", sagt der Namensforscher Thomas Liebecke aus Leipzig. "So erweckt zum Beispiel der Name Peggy - ohne Kenntnis der Person - bei vielen Menschen das Bild einer lustigen, frechen Person; Konstantin assoziiert man mit Zuverlässigkeit und Wohlstand", sagt Liebecke. Im Internet können Eltern in einem sogenannten Onogramm nachschauen, mit welchen Eigenschaften ein Vorname allgemein verbunden wird.

Alle Onogramme und Ranglisten des Namensforschers Thomas Liebecke sind unter www.onomastik.com/Vornamen-Lexikon abrufbar.

"Bei bestimmten Namen wie Jacqueline oder Chantal oder Kevin werden die Kinder von Lehrern und später auch von Personalchefs vorschnell der Unterschicht zugeordnet und haben gegebenenfalls Nachteile", sagt der Psychologie-Professor Ulrich Schmidt-Denter aus Köln. Als typisch für die Mittelschicht gelten dagegen traditionelle oder biblische Namen.

Modenamen clever variieren

Aktuell sind in Deutschland kurze Vornamen populär: Ben, Jonas oder Leon für Jungen oder Mia, Emma und Hannah für Mädchen. Das geht aus Statistiken hervor, die die GfdS sowie der Ahrensburger Hobby-Namensforscher Knud Bielefeld jährlich erstellen.

Wer diese Vornamen mag, sein Kind aber von der breiten Masse abheben möchte, kann stattdessen die jeweilige Vollform wählen: also Maximilian statt Max, beziehungsweise Helena oder Magdalena statt Lena. Das Kind kann ja trotzdem mit der Kurzform gerufen werden. Im Erwachsenenalter klingt der lange Name außerdem möglicherweise angemessener.

Nach Angaben des Namensforschers Liebecke vergeben gut 30 Prozent der Eltern mehrere Vornamen. Das sind zum einen traditionelle Namen wie Karl-Ludwig oder Lisa-Marie, zum anderen Kombinationen aus modernen Namen wie Ben-Luca, Mats-Ole, Emily-Sophie oder Mia-Marie. Früher habe man mehrere Vornamen vergeben, um andere Familienmitglieder zu berücksichtigen. Inzwischen gehe es vor allem um den subjektiven Wohlklang.

Gutachten hilft, wenn Standesamt den Namen nicht anerkennt

Eltern können sich bei der Wahl des Vornamens für ihr Kind telefonisch bei der Gesellschaft für deutsche Sprache beraten lassen. Dort bekommen sie auch Hilfe, wenn ein Sachbearbeiter auf dem Standesamt sich weigert, einen Namen einzutragen - zum Beispiel weil er sehr ungewöhnlich ist oder weil er sowohl für einen Jungen als auch für ein Mädchen vergeben werden könnte.

Als Beispiel nennt Ewels einen Fall, bei dem Eltern ihren Sohn Niksa nennen wollten. Der Sachbearbeiter kannte den Namen nicht und war zudem der Auffassung, dass es sich um einen Mädchennamen handeln müsse. Die GfdS befand in ihrem Gutachten, dass Niksa als Jungennamen in slawischen Ländern verbreitet ist. Einer Eintragung stehe nichts im Wege steht, sofern ein geschlechtseindeutiger Name dazukommt. "In aller Regel erkennen Standesämter GfdS-Gutachten an", sagt Ewels. So ein Gutachten kostet etwa 30 Euro.

Wann ein Vorname geändert werden kann

Ob Mia, Fritz oder Waldemar - ein Name begleitet einen Menschen ein Leben lang, er lässt nicht so einfach ändern. "Das deutsche Namensrecht geht davon aus, dass der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers steht", sagt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Ein Vorname werde nur geändert, wenn ein wichtiger Grund vorliege, "zum Beispiel wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt".

"Ein Antrag auf Namensänderung muss ausführlich schriftlich begründet werden", sagt Dieter Hahnel. Er ist Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten. Bei welcher Behörde der Antrag eingereicht wird, ist unterschiedlich geregelt und kann bei der Wohnsitzgemeinde erfragt werden. Die Kosten für eine Vornamensänderung betragen 2,50 Euro bis 255 Euro, je nach Verwaltungsaufwand, erklärt Hahnel.

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