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Schwangerschaftskalender: 18. SSW


18. SSW: Intensives Fitnessprogramm im Mutterbauch

Von t-online
28.07.2016Lesedauer: 3 Min.
Schwangerschaftskalender: Größe und Entwicklung des Fötus in der 18. SSWVergrößern des BildesDer kleine Strampler in Mutters Bauch testet schon intensiv seine körperlichen Fähigkeiten. (Quelle: Science Photo Library)
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Zunehmend spürt die werdende Mutter, dass das Baby im Bauch ein reges Bewegungsprogramm absolviert. Zu den negativen Begleiterscheinung der Schwangerschaft gehört nächtliches Sodbrennen. Achtung Unverheiratete: Jetzt stehen Formalitäten für Vaterschaft und Sorgerecht an.

Größe und Entwicklung des Babys in der 18. SSW

Vom Scheitel bis zum Steiß misst der Fötus ungefähr zwölf Zentimeter und ist damit beinahe so groß wie eine Grapefruit. Sein Gewicht entwickelt sich zunehmend individuell, es beträgt in der 18. Schwangerschaftswoche im Schnitt 120 Gramm. In den kommenden Wochen baut sich das Unterhautfettgewebe auf. Es dient dem Baby nach der Geburt als Energiedepot und hilft bei der Wärmespeicherung.

Das Baby ist inzwischen sehr aktiv: Es dreht und wendet sich in reflexhaften Bewegungen um sich selbst und trainiert so seine Kraft und Feinmotorik. Hände und Füße sind nahezu vollständig entwickelt und haben bereits weiche Nägel. Sogar die Fingerabdrücke lassen sich bereits erahnen.

Deshalb bekommen Schwangere Sodbrennen

Vor allem nachts haben Schwangere nun häufig mit Sodbrennen zu kämpfen. Hierbei fließt Magensäure zurück in die Speiseröhre und verursacht saures Aufstoßen und einen brennenden Schmerz auf Höhe des Brustbeins. Die Ursache liegt in der vermehrten Produktion des Hormons Progesteron, das nicht nur auf die Muskulatur der Gebärmutter eine entspannende Wirkung ausübt, sondern auch auf den Schließmuskel zwischen Magen und Speiseröhre.

Um Sodbrennen in der Schwangerschaft vorzubeugen, hilft manch bewährtes Hausmittel: Ein Teelöffel Senf, eine Handvoll Nüsse, ein Glas Milch oder trockene Haferflocken – was am besten wirkt, ist individuell unterschiedlich und muss ausprobiert werden. Als einfache Maßnahme gegen Sodbrennen leistet das Schlafen mit erhöhtem Oberkörper gute Dienste, da es den Rückfluss der Magensäure vermindert.

Bauch ist nicht gleich Bauch

Trägt die eine Frau inzwischen ein gut sichtbares Bäuchlein vor sich her, ist der anderen ihre Schwangerschaft noch immer kaum anzusehen. Das ist vollkommen normal und hängt von ganz individuellen Faktoren ab: Körperbau, Ausgangsgewicht und genetische Veranlagung bestimmen, wann der Schwangerschaftsbauch zu wachsen beginnt und wie groß er wird.

Falls noch nicht geschehen, sollten Sie in der 18. Schwangerschaftswoche mit der Pflege Ihrer Haut an Bauch, Po und Oberschenkeln beginnen, denn sie wird in den kommenden Monaten durch den zunehmenden Umfang stark beansprucht. Reiben Sie sie sanft mit einem reichhaltigen Öl ein, ohne zu starken Druck auf Ihren Bauch auszuüben.

Manche Frauen schwören auch auf eine Zupfmassage, bei der Sie die Haut sanft nach oben ziehen, oder auf eine durchblutungsfördernde Naturbürstenmassage. Diese Methoden stärken das Bindegewebe effektiv, sollten jedoch behutsam und nur bei einer komplikationslosen Schwangerschaft angewendet werden.

Das müssen Unverheiratete jetzt klären

Wenn Sie nicht verheiratet sind, sollten Sie mit Ihrem Partner bereits jetzt über die Anerkennung der Vaterschaft sprechen. Mit der Unterzeichnung dieser Willenserklärung wird der Kindsvater auch rechtlich zum Vater des noch Ungeborenen und besiegelt das offizielle Verwandtschaftsverhältnis der beiden. Dies ist nicht nur emotional von großer Bedeutung, sondern begründet auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind und der Mutter, wie sie in einer Ehe besteht. Darüber hinaus ist sie relevant für die Mitgliedschaft in einer Familienversicherung.

Die Anerkennung der Vaterschaft erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung. Sie ist nicht mit dem Sorgerecht gleichzusetzen, welches bei einer unehelichen Schwangerschaft grundsätzlich bei der Mutter liegt. Einen Antrag auf geteiltes Sorgerecht können Sie auf Wunsch gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung stellen.

Besprechen Sie diese grundlegenden Fragen mit Ihrem Partner und wägen Sie sorgfältig ab – Ihre Entscheidung ist später nicht mehr rückgängig zu machen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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