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Kinderwunschpraxis nach Trennung nicht unterhaltspflichtig


Urteil zu Befruchtung mit Fremdsamen
Kinderwunschpraxis muss keinen Unterhalt zahlen

Von dpa
Aktualisiert am 07.08.2016Lesedauer: 2 Min.
Eizellen werden in einer Kinderwunschpraxis von einer Biologin präpariert.Vergrößern des BildesEizellen werden in einer Kinderwunschpraxis von einer Biologin präpariert. (Quelle: dpa-bilder)
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Nach einer Kinderwunschbehandlung sind Paare auch nach einer Trennung verpflichtet, Unterhalt für Kinder zu zahlen, die durch Fremdsamen gezeugt wurden. Die Praxis muss nicht prüfen, ob sich beide Partner wirklich ein Kind wünschen. Dies bestätigte das Landgericht Hamburg.

Ein Hamburger Kinderwunschzentrum muss keinen Unterhalt für ein Mädchen zahlen, das aus einer künstlichen Befruchtung hervorgegangen ist. Das Landgericht Hamburg wies die Klage eines Mannes zurück. Er hatte dem Zentrum vorgeworfen, die Unterschrift unter Einverständniserklärungen nicht geprüft zu haben. Er behauptete, seine damalige Frau habe die Unterschriften gefälscht.

Das Gericht befand jedoch, dass das Kinderwunschzentrum nicht fahrlässig gehandelt habe. Der Anwalt des Klägers will die Entscheidung anfechten (Az.: 316 O 318/15).

Partner wollte keine weitere Kinderwunschbehandlung

Der zeugungsunfähige Mann hatte zu Beginn der Behandlung im Juli 2008 sein Einverständnis zu einer künstlichen Befruchtung seiner Frau mit Fremdsamen erklärt. Im Laufe der Zeit gab es rund zehn Behandlungen. Bei der letzten Behandlung im März 2010 war der Mann selbst anwesend. Im Dezember des Jahres brachte die Frau ein Mädchen zur Welt. Seitdem zahlt der Mann seiner inzwischen von ihm geschiedenen Frau freiwillig monatlich 500 Euro Unterhalt für das Kind.

Sein Mandant habe in dieser Zeit der Befruchtungsversuche einen Nervenzusammenbruch erlitten, sagte der Berliner Anwalt Jörg Heynemann. Die Versuche der künstlichen Befruchtung hätten den Mann seelisch stark belastet. Er habe seiner Frau gesagt, dass er mit weiteren Behandlungen nicht einverstanden sei.

Knackpunkt: Einverständniserklärung nicht zurückgezogen

Tatsächlich hatte die Frau nach Gerichtsangaben 2009 und 2010 vier Formulare der Klinik mit seinem Namen unterschrieben. Ein Ermittlungsverfahren wegen dieser gefälschten Unterschriften hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt. Strittig sei, ob die Frau die Unterschriften mit Einverständnis des Mannes geleistet habe, heißt es in dem Urteil.

Unabhängig davon habe die Klinik aber nicht gegen die Pflicht verstoßen, das Einverständnis einzuholen. Der Mann habe schließlich nie seine ursprüngliche Einverständniserklärung zurückgezogen. Nach zehn Behandlungen habe sie davon ausgehen können, dass dieses Einverständnis weiterhin vorliegt.

Verdacht gefälschter Unterschriften

"Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen" sagte Heynemann. Besonders im Umgang mit Fremdsperma müsse besonders gründlich vorgegangen werden. Mittlerweile hätten sich vier Männer bei ihm gemeldet, denen es ähnlich wie seinem Mandanten ergangen sei. In allen Fällen hätten die Partnerinnen Unterschriften gefälscht und so weitere Befruchtungsversuche ermöglicht. Die Männer müssten nun Unterhalt für die Kinder zahlen.

Kinderwunschzentren verweisen auf "strengstens regulierte Abläufe"

Bundesweit gibt es nach Angaben des Bundesverbands Reproduktionsmedizinscher Zentren (BRZ) mehr als 130 Kinderwunschzentren. 2014 wurden im IVF-Register rund 88.000 Behandlungen erfasst. IVF steht für In-vitro-Fertilisation, also Befruchtung im Reagenzglas. Der Bundesverband betonte: "Nach unserem Kenntnisstand kommt es in Deutschland aufgrund der strengstens regulierten Arbeitsabläufe sehr selten zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen Patientenpaar und einem Zentrum."

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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